Antrag auf Entwässerung eines Grundstückes
Für die Genehmigung einer Grundstücksentwässerung in Friedrichshafen sind die Bauvorlagen gemäß § 8 LBOVVO in Verbindung mit § 15 der Abwassersatzung (AbwS) der Stadt Friedrichshafen beim Bauourdnungsamt der Stadt Friedrichshafen (siehe Zuständigkeit) einzureichen.
Entwässerungsgesuche für Vorhaben auf der Gemarkung der Gemeinde Immenstaad am Bodensee sind mit allen erforderlichen Unterlagen separat und direkt beim Ortsbauamt der Gemeinde Immenstaad a. B. einzureichen.
Zur näheren Abstimmung wenden Sie sich bitte an:
Gemeinde Immenstaad a. B., Albert Wotschel, Stellvertretende Leitung Ortsbauamt - Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, Energiemanagement, Umwelt- und Klimaschutz, Tel.: 07545 201-3403, E-Mail: AWotschel@immenstaad.de
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Bauordnungsamt
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 54701
bauordnungsamt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie haben einen Antrag auf Baugenehmigung gemäß § 49 LBO oder § 52 LBO BW bei der Stadt Friedrichshafen eingereicht.
Für das Vorhaben ist ein Bauvorlageberechtigter zu bestimmen, der die entsprechenden Bauvorlagen gemäß § 2 und § 8 LBOVVO einreicht.
Ablauf
Der Antrag ist über das Virtuelle Bauamt bw.digitalebaugenehmigung.de/friedrichshafen einzureichen:
Da hierfür im „Virtuellen Bauamt“ derzeit keine eigene Rubrik vorhanden ist, muss im Vorhabenstext des ausgewählten Verfahrens (analog zum Hauptverfahren, d. h. im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Baugenehmigungsverfahren) ausdrücklich auf das Entwässerungsverfahren hingewiesen und dieses eindeutig gekennzeichnet werden.
Beispielsweise: „Entwässerungsverfahren: Neubau….“
Wichtig: Die Dokumente müssen nach bestimmten Vorgaben benannt sein, sonst können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.
Anforderungen an einen digitalen Bauantrag können unter dem Link nachgelesen werden: www.friedrichshafen.de/bauantrag-digital
Fristen
In Baden-Württemberg regelt die Landesbauordnung die Bearbeitungsfristen im Baugenehmigungsverfahren.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefüllte Antragsdaten im „virtuellen Bauamt“
- Das ausgefüllte Antragsformular „Antrag auf Entwässerung eines Grundstücks“ einschließlich der Bruttokosten der Entwässerungsanlage (z. B. für Leitungen, Schächte, Aushub etc.) bitte als unveränderbare PDF/A-Datei unter „Sonstige Anlage“ hochladen.
- Lageplan im Maßstab 1:500 auf Grundlage eines aktuellen Auszugs aus dem Liegenschaftskataster. Die Darstellung der vorhandenen und geplanten Anlagen hat gemäß § 4 LBOVVO zu erfolgen. Zusätzlich sind sämtliche auf dem Grundstück vorhandenen Misch-, Schmutz- und Regenwasserleitungen sowie deren Anschluss an den öffentlichen Kanal darzustellen.
- Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Darstellung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung sowie sämtlicher Entwässerungsleitungen einschließlich Angabe von Material, lichter Weite und Lage der Absperrschieber bzw. Rückstauverschlüsse.
- Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im Maßstab 1:100 in Richtung der Hauptleitungen, mit Darstellung der Hauptleitungen und Fallrohre sowie Angabe von Dimensionen, Gefälleverhältnissen und Höhenlagen der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals bezogen auf das neue Höhensystem. Die erforderlichen Angaben zur Anfertigung der Pläne (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind beim Tiefbau- und Grünamt, TGA Sekretariat, unter +49 7541 203-54102 einzuholen.
- Berechnung bzw. Nachweis des Niederschlagswasserabflusses vor und nach der Bebauung.
Kosten
Die Bearbeitung des Antrags ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für den Antrag auf Entwässerung eines Grundstücks beträgt 5 ‰ der Bruttokosten der Entwässerungsanlage, mindestens jedoch 110,00 Euro.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 25.09.2026