Antrag auf Entwässerung eines Grundstückes

Für die Genehmigung einer Grundstücksentwässerung werden die Bauvorlagen gemäß LBOVVO § 8 gemäß § 15 der Abwassersatzung – AbwS. der Stadt Friedrichshafen und gefordert.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Bauordnungsamt
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 54701

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben einen Antrag auf Baugenehmigung gemäß §52 bei der Stadt Friedrichshafen eingereicht.
Für das Vorhaben ist einen Bauvorlageberechtigten zu bestimmen, der die entsprechenden Bauvorlagen gemäß der LBOVVO §§2 und 8 einreicht.

Ablauf

Der Antrag ist über das Virtuelle Bauamt bw.digitalebaugenehmigung.de/friedrichshafen zu erstellen:

  • Hier ist die Maske „Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO“ auszuwählen
  • Danach ist das Antragsformular „Antrag auf Entwässerung eines Grundstücks“ samt der zugehörigen Bauvorlagen hochzuladen. Das Entwässerungsgesuch erhält anschließend ein eigenes Aktenzeichen.

Wichtig: Die Dokumente müssen nach bestimmten Vorgaben benannt sein, sonst können wir Ihren Antrag nicht bearbeiten.
Anforderungen an einen digitalen Bauantrag können unter dem Link nachgelesen werden: www.friedrichshafen.de/bauantrag-digital

Fristen

In Baden-Württemberg regelt die Landesbauordnung die Bearbeitungsfristen im Baugenehmigungsverfahren.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag über das Virtuelle Bauamt. Die Maske „Baugenehmigung nach § 58“
  • Das ausgefüllte Antragsformular „Antrag auf Entwässerung eines Grundstücks“ (einschl. Bruttokosten der Entwässerungsanlage z.B. Leitungen, Schächte, Aushub etc.) bitte im PDF-Format als Sonstige Anlage hochladen.
  • Lageplan im M 1:500, welcher auf Grundlage eines aktuellen Auszuges aus dem Liegenschaftskatasters erstellt ist und mit Darstellung aller auf dem Grundstück vorhandene Anlagen, soweit sie nicht schraffiert sind in grauer Flächenfarbe und geplante Anlagen auf dem Grundstück in roter Flächenfarbe. (Siehe §4 LBOVVO). Ebenso sind sämtliche, auf dem Grundstück liegenden, Misch-, Schmutz und Regenwasserleitungen sowie deren Anschluss an den öffentlichen Kanal einzuzeichnen.
  • Grundrisse des Untergeschosses (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angebe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse.
  • Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile, im Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitungen (mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefälleverhältnisse, mit der Höhenlage der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals, bezogen auf das neue Höhensystem). Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals, Lage der Anschlussstelle und Höhenfestpunkte) sind bei der Stadt Sekretariat Tiefbau- und Grünamt +49 7541 203-54102 einzuholen.
  • Berechnung / Nachweis des Abflusses des Niederschlagswassers vor und nach der Bebauung

Kosten

Die Bearbeitung des Antrags ist Gebührenpflichtig. Die Gebühr für den Antrag auf Entwässerung eines Grundstücks beträgt 5 % der Bruttokosten der Entwässerungsanlage jedoch mindestens 110,00 Euro.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 28.08.2026