Personalversammlung am 19. November
Die Rathäuser der Stadt Friedrichshafen und die Ortsverwaltungen sind am Mittwoch, 19. November 2025 ab 13 Uhr geschlossen. Ausführliche Informationen

Altersrente - Rente bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand beantragen

Möchten Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze Ihre Altersrente beziehen, müssen Sie zunächst Ihre Rente beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Beachten Sie, dass Sie mit Abzügen bei der Rentenauszahlung rechnen müssen.

Der Abzug beträgt vor Erreichen der Regelaltersgrenze 0,3 Prozent je Monat und 3,6 Prozent je Jahr, des Weiteren fehlen Ihnen Beitragsmonate. Diese Rentenminderung bleibt auch bestehen, wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben und wirkt sich auch bei einer gegebenenfalls später zu zahlenden Hinterbliebenenrente aus. Diese Rentenminderung kann durch eine Ausgleichszahlung vollständig oder teilweise ausgeglichen werden.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Sachgebiet Bürgeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52140
Tel. +49 7541 203 52142

Online Termin Bürgeramt
Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507 0

Website Ailingen
Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 92450

Website Ettenkirch
Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 959000

Website Kluftern
Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Renteneintrittsalter: je nach Geburtsjahrgang unterschiedlich
  • Ein vorzeitiger Renteneintritt ist bei folgenden Altersrenten möglich:
    • Altersrente für langjährig Versicherte
    • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
    • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Erfüllung einer von der Rentenart abhängigen Wartezeit
  • Erfüllung der besonderen Voraussetzungen bei der jeweiligen Rentenart
  • Ihr Rentenversicherungskonto ist vollständig geklärt.

Ablauf

Lassen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger beraten.

Im Beratungsgespräch können Sie klären,

  • ob es in Ihrem Fall möglich ist, eine vorzeitige Altersrente zu beantragen beziehungsweise, ob gegebenenfalls eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte für Sie infrage kommt und
  • mit welcher Rentenminderung Sie gegebenenfalls rechnen müssen.

Dabei können Sie sich beispielsweise ausrechnen lassen, wie hoch Ihre monatliche Rentenzahlung sein wird. Außerdem nennt Ihnen Ihr Berater oder Ihre Beraterin - auf Wunsch - die Höhe des Beitrags, den Sie zusätzlich leisten können, um die Rentenminderung auszugleichen.

Sie können auch schriftlich oder online eine besondere Rentenauskunft mit den gleichen Angaben beantragen. Notwendig sind hierfür die Formulare V0210 und V0300.

Sie können dann entscheiden, ob Sie die vorzeitige Rente mit Abschlägen in Anspruch nehmen. In einem solchen Fall müssen Sie Ihre Rente schriftlich oder online beantragen oder Ihren Antrag bei den zuständigen Stellen aufnehmen lassen.

Die Rentenantragsformulare liegen bei den zuständigen Stellen für Sie bereit. Sie können Ihren Rentenantrag auch online stellen.

Den vollständig ausgefüllten Rentenantrag senden Sie direkt an Ihren Rentenversicherungsträger.

Nach Bewilligung Ihres Rentenantrags überweist der Renten Service der Deutschen Post AG Ihre Rente monatlich auf Ihr Konto. Meistens wird ein Eigenanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Privat und freiwillig krankenversicherte Rentenbeziehende erhalten einen Zuschuss zu Ihrer Krankenversicherung.

Sie können Ihre Rente auch auf das Bankkonto einer anderen Person überweisen lassen. Diese Person muss im Rentenantrag der Überweisung zustimmen.

Die Rentenzahlung erfolgt gewöhnlich am letzten Bankarbeitstag am Ende eines jeden Monats.

Sonstiges

Ab 55 Jahren erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft, die Sie über die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche informiert.

Der Monatsbetrag der Rente wird nach einem festgelegten Verfahren errechnet aus

  • den im Laufe Ihres Erwerbslebens gezahlten Beiträgen und
  • gegebenenfalls weiteren relevanten Versicherungszeiten (z. B. Kindererziehungszeiten).

Fristen

Für die Zahlung der errechneten Ausgleichsbeiträge bei Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente: innerhalb von drei Monaten nach Erhalt der besonderen Rentenauskunft.

Wird die Ausgleichszahlung nach Ablauf der drei Monate gezahlt, können sich Änderungen in der Höhe der (noch) zu zahlenden Ausgleichsbeiträge ergeben.

Hinweis: Ausgleichsbeiträge können Sie auch noch einzahlen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Altersrente mit Abschlägen beziehen. Hierzu beantragen Sie bitte erneut eine besondere Rentenauskunft bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, die berücksichtigt, dass Sie bereits eine vorgezogene Altersrente beziehen.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Rentenantrag
  • Personalausweis, Reisepass
  • Sozialversicherungsnummer (Rentenversicherungsnummer)
  • Schwerbehindertenausweis oder -bescheid
  • Bankverbindung (IBAN, BIC)
  • Steuer-ID (steuerliche Identifikationsnummer)
  • Anschrift Ihrer derzeitigen Krankenkasse und Ihre Versichertennummer
  • Wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Rentenantrag stellt: Vollmacht oder Betreuungsurkunde
  • Nachweise, die im Versicherungsverlauf nicht erfasst sind, beispielsweise:
    • Geburtsurkunde/Eheurkunde
    • Aufrechnungsbescheinigungen
    • Nachweise über Ausbildungszeiten (Schule, Fachschule, Hochschule)
    • Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit
  • Nachweise über Krankheitszeiten
  • gegebenenfalls Nachweis über eine vorliegende Schwerbehinderteneigenschaft (beispielsweise Schwerbehindertenausweis)

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt üblicherweise drei Monate nach Antragstellung.

Tipp: Stellen Sie den Antrag mindestens drei Monate bevor Sie das Renteneintrittsalter erreicht haben. So erhalten Sie gleich im Anschluss an Ihre Beschäftigung Ihre Rente.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

14.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg