Landtagswahl

Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg am 8. März 2026

Cookie-Hinweis

Zum Laden dieses Videos wird eine Verbindung zu externen Servern hergestellt. Diese verwenden Cookies und andere Tracking-Technologien, um die Bedienung zu personalisieren und zu verbessern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Video der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg

Das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung der Stadt Friedrichshafen, Aufgabenbereich Wahlen, informiert hier zur Landtagswahl, die am 8. März 2026 stattfindet. 

Wichtige Termine

Wann? Was?
bis 2. Februar Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Kreiswahlvorschläge und Landeslisten durch die Kreiswahlleitung
vorauss. ab 2. Februar Start mit dem Versand der Briefwahlunterlagen
vorauss. 2. Februar Briefwahl-Büro öffnet
bis 12. Februar Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis durch die Stadt
bis 15. Februar Versand der Wahlbenachrichtigungen
16. bis 20. Februar Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und Einspruchsmöglichkeit wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
bis 2. März Öffentliche Bekanntmachung über die Durchführung der Wahl durch die Stadt
5. März, 12 Uhr Briefwahl: Fristende zur Online-Beantragung
6. März, 15 Uhr Briefwahl: Fristende zur persönlichen Beantragung direkt im Briefwahlbüro/Rathaus
8. März, 8–18 Uhr Wahltag

Landtagswahl 2026

Am Sonntag, 8. März 2026 wird der Landtagswahl der 18. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Die Wahllokale sind am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat 2022 eine umfassende Reform des Landtagswahlrechts beschlossen. Bei der Landtagswahl 2026 haben die Wählerinnen und Wähler daher nun – wie bei der Bundestagswahl – zwei Stimmen: eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag), eine für die Landesliste einer Partei. Bisher hatten die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl nur eine Stimme. Außerdem wurde das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre abgesenkt.

Bei der Landtagswahl dürfen in Friedrichshafen insgesamt rund 41.381 (Stand: 27.01.2026) Wahlberechtigte wählen:

  • Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes,
  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung) innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.

Dort, wo der Hauptwohnsitz gemeldet ist, werden die Wählerinnen und Wähler auch automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen und sind in der Kommune auch grundsätzlich wahlberechtigt.

Übrigens: EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Deutschland leben, dürfen nur bei Kommunal- und Europawahlen mitstimmen, nicht bei Landtagswahlen.

Wenn Sie zwischen dem 25.01.2026 und 15.02.2026 nach Friedrichshafen ziehen und hier ihren Hauptwohnsitz anmelden, kann dies Auswirkungen auf den Ort, an dem Sie ihr Wahlrecht für die Landtagswahl ausüben können, mit sich bringen:

Umzug innerhalb Baden-Württembergs: Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Friedrichshafen wählen zu können. Ansonsten bleiben Sie an Ihrem alten Wohnort wahlberechtigt. Den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie bei Ihrer Anmeldung beim Bürgerservice stellen. Den Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis können Sie bis zum 14.02.2026 stellen.

Bei einem Umzug innerhalb von Friedrichshafen ab dem 16.02.2026 bleiben Sie in Ihrem „alten“ Wahlbezirk wahlberechtigt. Sofern Sie im Wahlbezirk Ihrer neuen Anschrift wählen möchten, ist dies nur noch mit einem Wahlschein möglich.

Bitte beachten Sie, dass immer das Meldedatum maßgeblich ist, das heißt ausschlaggebend für die Entscheidung, ob und wo Sie in Friedrichshafen wahlberechtigt sind, ist das Datum, an dem Sie sich in Friedrichshafen an- bzw. umgemeldet haben und nicht das Datum, an dem Sie Ihre Wohnung tatsächlich bezogen haben.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Gewählt wird entweder durch Stimmabgabe im Wahllokal oder per Briefwahl. Eine Stimmabgabe online ist nicht möglich.

Für die Wahl im Wahllokal gilt: 

  • Die Stimmabgabe vor Ort ist nur im Wahllokal möglich, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung zu finden ist.
  • Für die Stimmabgabe im Wahllokal ist die Wahlbenachrichtigung erforderlich, bitte halten Sie zudem einen Personalausweis bereit. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung vorlegen können, können Sie mit Ihrem Personalausweis in Ihrem Wahllokal wählen.

Für die Briefwahl gilt:

  • Briefwahlunterlagen werden nur auf Antrag versendet. Wenn Sie in einem anderen Wahlraum Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Um diesen zu erhalten, reicht ein einfacher Antrag. Wie die Briefwahl beantragt werden kann, erfahren Sie weiter unten.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen:

  • Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
  • Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Gewählt wird in insgesamt 43 Wahllokalen, die sich auf die ganze Stadt und die Ortschaften verteilen oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen vorab beantragt werden. 

Wer bis spätestens Sonntag, 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich an das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: oder Telefon 07541 203-52181.

Falls Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass Sie im Wählerverzeichnis Ihres Wahlbezirks eingetragen sind. Vergessen Sie auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

Wer per Briefwahl wählen möchte, benötigt dafür einen Wahlschein, der beantragt werden muss. Es gibt mehrere Möglichkeiten, einen Wahlschein zu beantragen:

  • Die Online-Beantragung ist bis Donnerstag, 5. März 2026, 12 Uhr möglich, damit die Unterlagen noch rechtzeitig per Post ankommen. Den Link auf die Online-Beantragung werden wir hier rechtzeitig veröffentlichen.
  • Briefwahlunterlagen können persönlich bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr beantragt werden. Bringen Sie dafür Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Die Stadt Friedrichshafen hat in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rückseite des Rathauses, ein Briefwahl-Büro eingerichtet, in dem Sie Ihre Briefwahlunterlagen direkt erhalten und unmittelbar vor Ort wählen können. Das Briefwahlbüro ist voraussichtlich ab Montag, 2. Februar  bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr geöffnet.
  • Ein Antrag für den Wahlschein befindet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Einfach ausfüllen und rechtzeitig per Post im frankierten Umschlag an die Stadt Friedrichshafen zurücksenden oder direkt im Rathaus, Adenauerplatz 1 einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post zugesandt.
  • Mit einer schriftlichen Vollmacht und der Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl auch in Vertretung für Dritte beantragt werden. Die bevollmächtige Person muss sowohl den eigenen als auch den Ausweis der wahlberechtigten Person sowie deren Wahlbenachrichtigung mitbringen. Eine Erklärung befindet sich auch auf der Wahlbenachrichtigung.
  • Die Briefwahl kann außerdem per E-Mail beantragt werden: . In diesen Fällen fügen Sie dem Antrag bitte einen Scan Ihres Personalausweises bei. Die Briefwahlunterlagen werden dann per Post zugesandt.
  • Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Versand der Briefwahlunterlagen: Wer einen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, erhält voraussichtlich ab der ersten Februarwoche zusammen mit den Stimmzetteln auch die weiteren für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen. Den Stimmzetteln ist ein Merkblatt beigefügt, auf dem die Stimmabgabe nochmals erklärt wird.

Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen vorliegen.

Die Stadt Friedrichshafen hat in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rückseite des Rathauses, ein Briefwahl-Büro eingerichtet, in dem Sie Ihre Briefwahlunterlagen direkt erhalten und unmittelbar vor Ort wählen können. 

Öffnungszeiten Briefwahlbüro, Eugen-Bolz-Straße (Rückseite Rathaus) voraussichtlich ab Montag, 2. Februar 2026:

Montag und Dienstag 8–13 Uhr, 14–16 Uhr
Mittwoch8-13 Uhr
Donnerstag8-13 Uhr, 14 – 18 Uhr
Freitag8-13 Uhr
Samstag9–13 Uhr

Das Briefwahlbüro ist letztmals am Freitag, 6. März 2026 bis 15.00 Uhr geöffnet. 

Am Gumpigen Donnerstag, 12. Februar 2026, ist das Briefwahlbüro entsprechend den Öffnungszeiten des Bürgerservice ab 12 Uhr geschlossen. Am Fasnetssamstag, 14. Februar 2026, ist das Briefwahlbüro aufgrund des Narrensprungs ebenfalls geschlossen. 

Für die Wahl im Wahllokal ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollte aber ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.

Mit dem Stimmzettel ist alles in Ordnung.

Bei der Landtagswahl können Blinde und Wählerinnen und Wähler mit Sehbehinderung ihre Stimme mit Hilfe einer Stimmzettelschablone eigenständig abgeben. Zur Orientierung fehlt bei allen Stimmzetteln die rechte obere Ecke. 

Stimmzettelschablonen werden kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes ausgegeben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

In Friedrichshafen gibt es zwei Briefwahlbezirke, die in die repräsentative Wahlstatistik der Landtagswahl 2026 einfließen. Alle Briefwählerinnen und -wähler aus den Wahlbezirken 11 und 12, (Schreienesch), sowie aus den Bezirken 22 und 23 (Ludwig-Dürr-Schule) bekommen besondere Stimmzettel, mit denen die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, jeweils nach Alter und Geschlecht erhoben werden.

Kenntlich wird die Zugehörigkeit zu einem repräsentativen Wahlbezirk erst mit den Wahlunterlagen und noch nicht mit der Wahlbenachrichtigung. Auf den Stimmzetteln befindet sich ein Kennbuchstabe als zusätzlicher Vermerk. Die Ergebnisse der Briefwahl aus diesen Wahlbezirken werden dann auch gesondert an das Statistische Landesamt übermittelt.

Das Wahlgeheimnis wird durch die repräsentative Erhebung nicht verletzt.

  • Die Landeszentrale für politische Bildung hat alles Wichtige rund um die Landtagswahl zusammengefasst.

Die Landtagswahl ist am 8. März 2026

Was man wissen muss zur Landtagswahl.

Haben Sie Fragen zur Wahl?

Rufen Sie uns an.

Unsere Telefon-Nummer ist 07541 203-52181

Wir helfen Ihnen gerne.

Archiv: Ergebnisse der vergangenen Wahlen

Wahlergebnisse der vergangenen Jahre finden Sie in unserem Wahlarchiv.

Detaillierte Wahlergebnisse seit 2017 finden Sie auch auf derWahlergebnis-Plattform „Votemanager“.

Kontakt

Wahlen & Statistik
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52181

Zur Website Informationen & Öffnungszeiten
Routenplaner starten