Dienstag, 10. März 2026
Kategorie: Bekanntmachungen

DEGES: Bekanntmachung Vermessungsarbeiten

01. Bekanntmachung über die Durchführung von Vorarbeiten (planungsbegleitende Vermessung) zur Umsetzung der Planungsarbeiten für die 
B 31, VKE E151 Friedrichshafen/Waggershausen - Friedrichshafen (B 30 alt)

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hat die DEGES Deutsche Einheit, Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH, Zimmer­straße 54, 10117 Berlin, mit der Planung des Ausbaus der B31 zwischen Überlingen und Friedrichshafen (B 30 alt) beauftragt. Ein Abschnitt stellt Friedrichshafen/Waggershausen - Friedrichshafen (B 30 alt) dar und ist in der Anlage dargestellt.

Zur Vorbereitung sind planungsbegleitende Vermessungsarbeiten auf folgenden Flurstücken der Stadt Friedrichshafen in der Zeit von

01. April 2026 bis 30. November 2026

durchzuführen:

Gemarkung Friedrichshafen

Allmannsweiler
65; 77/4; 88/23; 98; 98/1; 98/2; 99/3; 99/5; 125; 126/6; 126/19; 126/20

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Friedrichshafen
603; 605; 605/1; 606/2; 607/1; 607/3; 607/4; 609; 609/1; 609/9; 609/10; 609/11; 609/12; 609/13; 609/14; 609/15; 609/21; 609/22; 609/23; 609/24; 609/27; 609/28; 609/33; 609/38; 609/39; 609/42; 609/46; 609/47; 613/2; 615; 615/1; 617; 618; 618/1; 618/2; 620; 620/1; 620/2; 620/4; 624/2; 624/4; 624/7; 624/8; 625/2; 627; 629/2; 631; 633; 708; 708/1; 708/8; 708/27; 708/34; 708/38; 713; 713/10; 719/1; 719/3; 721; 722; 724; 725; 726; 877/1; 878; 886; 887; 1353; 1355; 1356; 1357; 1358; 1359; 1360; 1361; 1363; 1365; 1366; 2177; 2177/1; 2177/2; 2182; 2182/1; 2222; 2222/1; 2222/2

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Löwental
11; 12/1; 13; 14/6; 14/8; 14/10; 14/11; 15; 15/1; 15/3; 15/4; 15/5; 15/6; 15/7; 15/9; 15/10; 15/11; 15/12; 15/13; 15/15; 15/19; 15/20; 15/21; 15/23; 15/24; 15/25; 15/27; 15/28; 15/30; 15/31; 15/32; 15/33; 15/34; 16; 16/1; 16/2; 16/3; 16/4; 16/5; 16/6; 17; 19; 19/1; 27/1; 56/19; 56/23; 110/13; 110/19; 112; 114; 114/4; 114/5; 114/6; 114/8; 114/11; 115/3; 116; 116/3; 117; 121/1; 121/2; 125; 128/5; 129/27; 129/33; 130/5; 130/6; 130/8; 130/19; 130/42; 130/43; 130/45; 130/46; 130/47; 130/55; 130/56; 130/57; 130/58; 130/59; 130/60; 130/61; 130/62; 130/63; 130/64; 130/65; 130/66; 131; 137; 144; 158/6; 159; 162; 162/3; 794; 794/1; 939; 939/1; 948; 955

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Waggershausen
17/28; 17/29; 17/30; 17/32; 17/33; 17/34

Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durch­führung der geplanten Baumaßnahme unabdingbar sind, sind die Grundstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten aufgrund von § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die sofortige Voll­ziehung gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird angeordnet, da an der Planung ein über­wiegendes öffentliches Interesse besteht. 

Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögens­nachteile, die durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt. Sollte keine Einigung über Grund und Höhe der Entschädigung erreicht werden, wird die zuständige Behörde diese auf Antrag des/der Betroffenen oder der Straßenbaubehörde festsetzen.

Die Arbeiten werden durch Beauftragte der DEGES

TRIGIS GeoServices GmbH
A SOCOTEC COMPANY
Eichenweg 33 | 99974 Mühlhausen / Thür.
T: +493601 80892-35
www.trigis.de

durchgeführt.

Durch diese Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme unter der o.g. Adresse bis 24. April 2026 nach Veröffentlichung gegeben. Soweit die jeweiligen Eigentümer oder Nutzungsberechtigten mit den geplanten Vorarbeiten nicht einverstanden sind, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist. Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.

DEGES Deutsche Einheit
Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH

Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten am Empfang im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.

Tag der Bereitstellung: 10.03.2026

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