Samstag, 07. Februar 2026
Kategorie: Bekanntmachungen

Bekanntmachung Eigenbetrieb Stadtentwässerung

Die Stadt Friedrichshafen gewährt nach § 42 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) für das Jahr 2024 wiederum Rückerstattungen von Schmutzwassergebühren für Wassermengen, welche nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden.

Der Nachweis der nicht eingeleiteten Frischwassermengen soll durch Messung eines besonderen Wasserzählers (Zwischenzähler) erbracht werden, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Stadt plombiert worden ist. 

Die Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Frischwassermengen sind schriftlich bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides für Schmutzwasser beim Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Friedrichshafen“, Kaufm. Geschäftskreis, Rheinstraße 20 (Postfach 24 40, 88014 Friedrichshafen) zu stellen.

Friedrichshafen, den 3. Februar 2026

gez. i. V. Fabian Müller, Erster Bürgermeister
 

Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten am Empfang im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.

Tag der Bereitstellung: 07.02.2026

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