Donnerstag, 11. Juni 2026
Kategorie: Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung: Pflegearbeiten Gewässer

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Friedrichshafen: Pflegearbeiten an Gewässern

Gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 37 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG BW) kündigt hiermit die Stadt Friedrichshafen die Durchführung von Sohl- und Böschungsarbeiten an den in ihrer Unterhaltungslast befindlichen Gewässern II. Ordnung an. Gewässer II. Ordnung sind natürliche Wasserläufe, künstliche Wasserläufe, an deren Bett Privateigentum nicht nachweisbar ist, und natürlich stehende Gewässer, die einen ständig fließenden oberirdischen Zu- und Ablauf haben.

Die Arbeiten werden vom 15.08.2026 bis 31.10.2026 durchgeführt und sind nach dem § 37 Abs. 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG BW) und § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom Eigentümer und Anliegern der Anlagen zu dulden. 

Es ist alles zu unterlassen, was die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten erschwert oder unmöglich macht.

Zur Abstimmung oder Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte umgehend an die

Stadt Friedrichshafen
Tiefbau- und Grünamt
Abt. Stadtgrün und Friedhöfe
Charlottenstraße 12
07541 203-54307
 

Friedrichshafen, 11.06.2026
Bürgermeister
gez. Julius Mihm

Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten am Empfang im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.

Tag der Bereitstellung: 11.06.2026

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