Donnerstag, 22. Januar 2026
Kategorie: Bekanntmachungen

Jahresabschluss Eigenbetrieb Stadtentwässerung

Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat am 08.12.2025 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs „Stadtentwässerung Friedrichshafen“ für das Wirtschaftsjahr 2024 gemäß § 16 Absatz 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) wie folgt festgestellt:

1. Erfolgsrechnung

1.1 Summe Erträge15.304.308,07 Euro
1.2 Summe Aufwendungen15.304.308,07 Euro
1.3 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 
(Saldo aus 1.1 und 1.2)1

nachrichtlich:
Vorauszahlungen der Gemeinde 
auf die spätere Fehlbetragsabdeckung
Vorauszahlungen an die Gemeinde 
auf die spätere Überschussabführung
0,00 Euro



0,00 Euro

0,00 Euro

2. Liquiditätsrechnung

2.1 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf 
der Erfolgsrechnung
6.597.322,23 Euro
2.2 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 
aus Investitionstätigkeit
-5.386.907,46 Euro
2.3 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
1.210.414,77 Euro
2.4 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf 
aus Finanzierungstätigkeit
-660.635,31 Euro
2.5 Änderung des Finanzierungsmittel-
bestands zum Ende des Wirtschaftsjahres 
(Saldo aus 2.3 und 2.4)2
549.779,46 Euro
2.6 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplan-
unwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen
-116.307,21 Euro
 
3.     Bilanzsumme101.721.984,13 Euro

1Betrag muss mit dem Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag in der Bilanz auf der Passivseite übereinstimmen

2Einschließlich der Einzahlungen aus Fehlbetragsübernahmen der Gemeinde bzw. der Auszahlungen für Überschussabführungen an die Gemeinde (auch Vorauszahlungen)

4. Die im Wirtschaftsjahr 2024 im Bereich der Schmutzwasserbeseitigung entstandene gebührenrechtliche Kostenüberdeckung nach § 14 Abs.2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Höhe von 640.837,29 Euro wird festgestellt und den Gebührenrückstellungen zugeführt.

5. Die im Wirtschaftsjahr 2024 im Bereich der Niederschlagswasserbeseitigung entstandene gebührenrechtliche Kostenüberdeckung nach § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Höhe von 601.391,44 Euro wird festgestellt und den Gebührenrückstellungen zugeführt.

6. Die im Wirtschaftsjahr 2024 im Bereich der dezentralen Abwasserbeseitigung entstandene gebührenrechtliche Kostenüberdeckung nach § 14 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in Höhe von 232,16 Euro wird festgestellt und den Gebührenrückstellungen zugeführt.

7. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2024 entlastet.

Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des Eigenbetriebsgesetzes liegt der Jahresabschluss 2024 mit Lagebericht und Gemeinderatsbeschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 in der Zeit vom 27.01.2026 bis 04.02.2026, werktags, ausgenommen samstags, während der üblichen Dienststunden im technischen Rathaus, Charlottenstraße 12, Zimmer 2.56, öffentlich aus und kann eingesehen werden.

Friedrichshafen, 19.01.2026

gez. Simon Blümcke
Oberbürgermeister

Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten am Empfang im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.

Tag der Bereitstellung: 22.01.2026

Auf dem Laufenden bleiben: Abonnieren Sie einfach unsere News und Sie werden automatisch benachrichtigt.