Freitag, 10. April 2026
Kategorie: Bekanntmachungen

Interessensbekundungsverfahren: Ladeinfrastruktur

Interessenbekundungsverfahren der Stadt Friedrichshafen zum Betrieb sowie der Errichtung von Ladeinfrastruktur im städtischen Raum

Auftragsbezeichnung: 
Betrieb sowie der Errichtung von Ladeinfrastruktur im städtischen Raum

Kurzbeschreibung/Los

Die Stadt Friedrichshafen beabsichtigt, die öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge auf städtischen Flächen weiterzuentwickeln und langfristig zu sichern. Ziel ist es, sowohl bestehende Ladeinfrastrukturstandorte als auch neue Standorte durch einen geeigneten Betreiber errichten, betreiben, warten und weiterentwickeln zu lassen.

Zu diesem Zweck führt die Stadt Friedrichshafen ein Interessensbekundungsverfahren (IBV) durch.

1. Vorbemerkung

Das Interessensbekundungsverfahren ist kein Vergabeverfahren im Sinne des Vergaberechts und führt nicht zu einer Zuschlagserteilung. 

Aus der Teilnahme am Verfahren ergibt sich kein Anspruch auf eine spätere Beauftragung.

Die im Rahmen des Verfahrens eingereichten Konzepte und Angaben werden jedoch zur:

  • Strukturierung der späteren Ausschreibung,
  • Festlegung der Zuschlagskriterien,
  • Definition der Vertragsbedingungen

herangezogen.

Reine Platzhalter-Bewerbungen ohne Chance auf Realisierung sind nicht zulässig.

2. Art und Umfang der Leistung

Gegenstand des Interessensbekundungsverfahrens ist die Abfrage von Betreiberkonzepten für:

  • den Weiterbetrieb, die Modernisierung oder den Ersatz bestehender Ladeinfrastrukturstandorte, sowie
  • die Errichtung und den Betrieb neuer Ladeinfrastrukturstandorte an vorgegebenen Standorten

auf städtischen Flächen.

Das angestrebte Modell sieht folgende Aufgabenverteilung vor:

  • Eigentum an der Ladeinfrastruktur: Betreiber
  • Planung und Errichtung: Betreiber
  • Beklebung der Säule: Betreiber
  • Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Entstörung: Betreiber
  • Flächenbereitstellung: Stadt Friedrichshafen (z. B. im Rahmen einer Sondernutzung, Gestattung oder Pacht)
  • Allgemeine Beschilderung und Parkflächenmarkierungen: Stadt Friedrichshafen
  • Potenzielle Straßen und Tiefbauarbeiten zur Bereitstellung eines Hausanschlusskastens, Bordsteinabsenkung: Stadt Friedrichshafen

Die Stadt Friedrichshafen verfolgt ein Betreibermodell mit möglichst hoher Verfügbarkeit, Nutzerfreundlichkeit und langfristiger Betriebssicherheit bei gleichzeitiger Minimierung finanzieller und operativer Risiken für die Stadt Friedrichshafen.

3. Entscheidungskriterien

Die eingereichten Interessensbekundungen werden anhand einer transparenten, objektiven Bewertungsmatrix bewertet.

Bewertet werden insbesondere:

  • Qualität und Plausibilität des Gesamtkonzepts
  • Abdeckung der Standorte
  • Netzanschluss- und Realisierungskonzept
  • Verfügbarkeit und Betriebskonzept
  • Nutzerfreundlichkeit und Preislogik
  • Barrierefreiheit
  • Zeithorizont der Umsetzung
  • Ökostrom-Einsatz

4. PLZ-Gebiet

88 - Bodensee, Bodenseekreis, Friedrichshafen

5. Vergabeverfahren

Es handelt sich um ein Interessenbekundungsverfahren im Rahmen einer Markterkundung. 

6. Land

DE: Deutschland

7. Frist

Die Abgabefrist der Interessensbekundungen beträgt 6 Wochen. Das Abgabedatum liegt somit automatisch 6 Wochen hinter dem Veröffentlichungsdatum. Der Frist endet am Freitag, dem 22 Mai 2026.

8. Kontakt

Das Interessenbekundungsverfahren wird durch die Stadt Friedrichshafen, das Tiefbau- und Grünamt, Abteilung Tiefbau, Sachgebiet Verkehrstechnik durchgeführt.

Die Unterlagen können elektronisch bzw. postalisch abgegeben werden an:

Stadt Friedrichshafen
Tiefbau- und Grünamt
Abteilung Tiefbau
Sachgebiet Verkehrstechnik
Frau Witchuda Scheidler-Cotanidis
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. 07541 203-54194
 
www.friedrichshafen.de

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