Donnerstag, 12. März 2026
Kategorie: Bekanntmachungen

Hausordnung Schulmuseum

Diese Hausordnung soll allen Besucherinnen und Besuchern den Aufenthalt im Museum in angenehmer Atmosphäre ermöglichen. Sie dient insbesondere der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz des Gebäudes und der im Gebäude befindlichen (Ausstellungs-) Gegenstände.

Kein Verzehr/kein Rauchen
Im Museum sind Essen, Trinken und Kaugummikauen wegen des Objektschutzes nicht gestattet. Das Rauchen im Museum, vor dem Museum im Eingangsbereich sowie im Museumsgarten ist verboten. 

Waffenverbot
Das Mitführen von Waffen, Messern, Sprays und anderen Abwehrmittel sowie Distanzwaffen ist nicht gestattet und führt bei Nichtbeachtung zum sofortigen Hausverweis mit generellem Hausverbot. In diesem Fall behalten wir uns vor, die Personalien festzuhalten und polizeiliche Unterstützung anzufordern. 

Das Museumspersonal kann anlassbezogene Einlasskontrollen als Bedingung des Zutritts vorsehen (z.B. Sichtkontrolle mitgeführter Taschen).

Gepäck und Garderobe
Größere Taschen, Rucksäcke oder Koffer dürfen nicht mit in die Ausstellung genommen werden, ebensowenig Fahrräder und Tretroller/E-Scooter. Auch Regenschirme oder Wanderstöcke (außer Gehhilfen) sind nicht gestattet. Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühle können nur bedingt in Absprache abgestellt werden. Wir übernehmen keine Haftung für verlorene, zurückgelassene oder deponierte Gegenstände.

Barrierefreiheit
Die Ausstellungs- und Sanitärräume befinden sich in einem nicht barrierefreien historischen Gebäude mit Treppenhaus und ohne Aufzug. Bitte erfragen Sie die Situation vor Entrichtung des Eintritts beim Personal. 

Museumsbesuch
Ausstellungsobjekte und Vitrinen dürfen grundsätzlich nicht berührt werden. Ausnahmen sind gekennzeichnet. Bitte lehnen Sie sich nicht an und legen keine Gegenstände auf den Vitrinen ab. Unsere historischen Klassenräume sind sorgsam zu behandeln; bitte achten Sie hier auf unsere Beschilderungen. Taschen, Rucksäcke, auch - vor allem nasse - Jacken oder Mäntel sollten diese nicht unnötig streifen. 

Tiere
Das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt. Ausnahmen gelten für Assistenzhunde. Die Hundeführerin oder der Hundeführer hat im Zweifel einen Nachweis zu erbringen.Verursacht der Hund Verunreinigungen, so sind diese von der Hundeführerin oder dem Hundeführer bzw. einer Begleitperson zu beseitigen.

Telefonieren
Mit Rücksicht auf andere Besucherinnen und Besucher sind Lärm und lautes Sprechen in den Ausstellungsräumen zu vermeiden. Mobiltelefone sind lautlos zu stellen. Das Telefonieren in den Ausstellungsräumen ist nicht erlaubt.

Haftung
Für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden an Objekten, Mobiliar oder technischen Geräten haften Besucherinnen und Besucher. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder. 

Kinder unter 10 Jahren dürfen das Museum und dessen Veranstaltungen nur mit einer Aufsichtsperson besuchen. Die Stadt Friedrichshafen - Zeppelin-Stiftung - haftet für Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die gesetzliche Haftung wegen Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

Bild-, Ton- und Filmaufnahmen
Das Fotografieren oder Filmen für private Zwecke ist grundsätzlich erlaubt. Folgende Regelungen sind dabei zu beachten: Das Fotografieren oder Filmen ist ausschließlich ohne Blitz, zusätzliches Licht, Stative, Selfie-Sticks oder ähnliche Hilfsmittel gestattet.

Kunstwerke können urheberrechtlich geschützt sein. Besuchende sind selbst für die Beachtung und Wahrung des Urheberrechts verantwortlich. Dieses erlischt 70 Jahre nach dem Tod der Künstlerinnen und Künstler. Weitere Auskünfte erteilt die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, Bonn. Besucherinnen und Besucher haben die Stadt Friedrichshafen - Zeppelin-Stiftung - von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus Anlass ihrer Tätigkeit - insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der Verletzung von Urheberrechten durch Vervielfältigung und Verbreitung der Fotografien/Filme - gegen die Stadt Friedrichshafen - Zeppelin-Stiftung - erhoben werden.

Für Ausstellungsstücke von Leihgebern, die ausdrücklich nicht fotografiert werden dürfen und als solche gekennzeichnet sind, besteht Fotografierverbot.

Sofern Personen auf den Fotos oder dem Filmmaterial zu erkennen sind, müssen die Persönlichkeitsrechte (das Recht am eigenen Bild) beachtet und gewahrt werden.

Sofern bei Veranstaltungen Bild-, Ton- und Filmaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit durch das Museumspersonal gemacht werden, finden die einschlägigen Rechtsvorschriften (z.B. Recht am eigenen Bild, DSGVO) Beachtung. Einzelheiten der Bestimmungen sind über den Datenschutzbeauftragten der Stadt Friedrichshafen einzusehen.

Werbeaufnahmen
Aufnahmen im kommerziellen Sinne oder zur Werbung Dritter im Museum und auf dem Museumsgelände sind vorab von der Museumsleitung zu genehmigen. Gleiches gilt für Veröffentlichungen im Internet und Verlinkungen auf Social Media Kanälen. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht.

Hausrecht
Die Museumsleitung übt das Hausrecht aus, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Schulmuseums. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten. Das Museumspersonal ist berechtigt, Personen, die durch grobe Verstöße gegen die Bestimmungen der Hausordnung zuwiderhandeln, aus dem Hause zu verweisen. Das Eintrittsgeld wird in diesem Fall nicht erstattet. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Hausordnung spricht die Museumsleitung ein zeitlich befristetes oder unbefristetes Hausverbot aus.

Inkrafttreten
Die Hausordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Friedrichshafen in Kraft. 

Friedrichshafen, 27.02.2026
gez. Simon Blümcke
Oberbürgermeister

Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten am Empfang im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.

Tag der Bereitstellung: 12.03.2026

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