Freitag, 27. März 2026

Er versucht es schon wieder

Oberbürgermeister Simon Blümcke

Portrait: Simon Blümcke
Oberbürgermeister Simon Blümcke

Liebe Häflerin, lieber Häfler,
Sie haben es vielleicht in einer unserer regionalen Zeitungen gelesen: Albrecht von Brandenstein-Zeppelin startet einen erneuten Anlauf, um Macht und Einfluss über die Zeppelin-Stiftung zu erlangen. Seit 2015, also seit elf Jahren, beschäftigt er Stadt, Behörden und Gerichte mit seinen aussichtslosen Anträgen und Klagen, kostet uns also Zeit und Geld. 

Alle Verfahren und in allen Instanzen hat von Brandenstein-Zeppelin verloren. Aber – wir haben es geahnt – er lässt nicht locker und betreibt weiter seine juristisch unterfütterte Medienkampagne gegen Stadt und Stiftung. 

Ich kann und will Ihnen zurufen: Wie mein Vorgänger, Andreas Brand, bleibe ich standhaft und werde alles daransetzen, dass auch dieser und möglicherweise weitere Versuche ins Leere laufen. 

Mit seinem aktuellen Antrag ans Regierungspräsidium Tübingen versucht von Brandenstein-Zeppelin nun, einen Aufsichtsrat für die „alte“, 1947 aufgehobene Zeppelin-Stiftung berufen zu lassen. Und wiederholt seine vielen Behauptungen, die schon in der Vergangenheit kein Gericht überzeugt haben. 

An der Rechtslage hat sich nichts geändert: Nach wie vor stehen weder Albrecht von Brandenstein-Zeppelin noch seine Söhne in irgendeiner rechtlichen Beziehung zur 1947 aufgehobenen alten Zeppelin-Stiftung. Sie sind also nicht berechtigt, vom Regierungspräsidium die Bestellung von Aufsichtsräten zu verlangen. 

Seine juristischen Verfahren will von Brandenstein-Zeppelin auch immer als öffentliches Druckmittel einsetzen und verlangt Vergleiche, also Vereinbarungen zur Zeppelin-Stiftung, zwischen der Stadt und ihm. Auch das will ich Ihnen zurufen: Einen Vergleich kann und wird es nicht geben. Dagegen spricht eindeutig die Rechtslage. Die Aufhebung der früheren Zeppelin-Stiftung im Jahr 1947 ist rechtmäßig erfolgt. Von Brandenstein-Zeppelin hat keinerlei Rechte bezüglich der Zeppelin-Stiftung, ihrer Mittel oder der Verwendung dieser Mittel. Für einen Vergleich gibt es schlicht keine rechtliche Grundlage. Es gibt nichts, worüber sich die Stadt mit ihm vergleichen könnte. 

Zudem haben frühere Vergleiche der Stadt mit der Stifterfamilie und mit Albrecht von Brandenstein-Zeppelin zu keiner dauerhaften Lösung geführt, da er sich trotz seiner entsprechenden Rechtspflicht an diese nicht gebunden sieht. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass von Brandenstein-Zeppelin seit 2015 jede juristische Auseinandersetzung zur Zeppelin-Stiftung verloren hat, gibt es keinen Anlass für einen Vergleich.

Gemeinderat, Stadtverwaltung und ich bleiben weiter hartnäckig und standhaft und werden alles tun, damit die Zeppelin-Stiftung dort bleibt, wo sie hingehört: bei der Stadt Friedrichshafen.

Ihr

Simon Blümcke
Oberbürgermeister