Bebauungsplan Nr. 549 „Ortsmitte Ailingen“

Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat in der Sitzung vom 02.02.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 549 „Ortsmitte Ailingen“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu beschlossen und der Durchführung der frühzeitigen öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zugestimmt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Lageplan, Luftbild, Begründung, vorgezogener Prüfung der Umweltauswirkungen, sowie Prüfung des Einzelfalls wird vom 07.04.2026 bis einschließlich 29.04.2026 öffentlich ausgelegt.

In diesem Zeitraum können Stellungnahmen in schriftlicher Form bei der Stadt Friedrichshafen, per E-Mail an , zur Niederschrift beim Amt für Stadtplanung und Umwelt Friedrichshafen oder über das Online-Formular Abgabe einer Stellungnahme eingereicht werden.

Auf dem Laufenden bleiben: Abonnieren Sie einfach unsere News und Sie werden automatisch benachrichtigt.