Bebauungsplan Nr. 546 „Reinachweg - Süd“

Der Bebauungsplan Nr. 546 „Reinachweg – Süd“ und die örtlichen Bauvorschriften hierzu wurde vom Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen in der Sitzung vom 20.04.2026 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. 
Mit der Bekanntmachung in der Schwäbischen Zeitung am 02.06.2026 tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 BauGB in Kraft. 

Der Bebauungsplan ist auch im Geodatenportal der Stadt Friedrichshafen unter: https://www.gisserver.de/friedrichshafen/ abrufbar. 

Auf dem Laufenden bleiben: Abonnieren Sie einfach unsere News und Sie werden automatisch benachrichtigt.