Ab 1. April: Absteigen auf der Uferpromenade
Das Radeln auf der Uferpromenade zwischen dem Graf-Zeppelin-Haus, dem Gondelhafen und dem Antoniusplatz ist ab Mittwoch, 1. April nicht mehr erlaubt.

Damit endet die Winterregelung, die von Anfang Oktober bis Ende März das Befahren der Promenade für Radfahrerinnen und Radfahrer sowie E-Scooter-Nutzende erlaubt hatte.
Mit dem Verbot soll verhindert werden, dass es zwischen Radelnden, E-Scooter-Nutzern und Fußgängern zu Konflikten kommt. Die Stadt bittet die Radlerinnen und Radler sowie E-Scooter-Fahrer, das Verbot zu beachten.
Von April bis einschließlich September ist die Uferpromenade wieder den Fußgängerinnen und Fußgängern vorbehalten.