Fahrradstraße zwischen Friedrichshafen und Eriskirch
Der vormalige Wirtschaftsweg zwischen Friedrichshafen und Eriskirch, der parallel zur B 31 verläuft, ist eine Fahrradstraße.
Die parallel zur B31 verlaufende Strecke zwischen Friedrichshafen und Eriskirch ist seit Juli 2023 eine Fahrradstraße. Damit wurde das Radfahren auf dieser Strecke sicherer gemacht, denn es gilt Tempo 30 und der Grundsatz, dass der Radverkehr Vorrang hat.
Das heißt, dass der bisher erlaubte Verkehr die Straße weiterhin nutzen darf. Allerdings muss er neben der Beschränkung auf Tempo 30 auch besonders auf die Radfahrenden achten. Während auf anderen Straßen Fahrräder nur nebeneinander fahren dürfen, wenn der Verkehr nicht behindert wird, dürfen Radlerinnen und Radler auf einer Fahrradstraße immer nebeneinander fahren. Hier gilt der Grundsatz, dass der Kraftfahrzeugverkehr die Radfahrenden dabei nicht behindern darf.
Um die Fahrradstraße für alle Nutzenden zu verdeutlichen, wurden neue Hinweisschilder – ein Fahrrad im blauen Kreis mit dem Zusatz „Fahrradstraße“ aufgebaut und auch ein Bodenpiktogramm angebracht. Wie bisher auch, können Anlieger und auch Kleinkrafträder den Weg weiterhin befahren.