Hallen – Benutzungsordnung für Sport- und Mehrzweckhallen der Stadt Friedrichshafen
Diese Benutzungsordnung dient der Überlassung der Sport-, Mehrzweck-, Turn- und Gymnastikhallen der Stadt Friedrichshafen. Analog gilt diese Benutzungsordnung für die Vereinshalle des VfB und die Sporthalle der beruflichen Schulen.
Die Benutzungsordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Hallen. Das Befolgen gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des Betriebes. In Teil I werden die allgemeinen Bestimmungen, in Teil II die Überlassung der Hallen zum Zwecke des regelmäßigen Schul- und Vereinssports und in Teil III die Überlassung zum Zwecke sonstiger Veranstaltungen und Ligabetrieb im sportlichen Bereich geregelt.
Alle Informationen zu den Hallen und zur Hallenbuchung unter www.friedrichshafen.de/hallen-mieten.