Nutzungs-und Entgeltordnung Wohnmobilstellplätze Friedrichshafen

Nutzungs- und Entgeltordnung für den Wohnmobilstellplatz an der Lindauer Straße 2

Die Stadt Friedrichshafen
Tourist-Information Friedrichshafen
Bahnhofplatz 2
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 203 55444
E-Mail:


ist Betreiber des Wohmobilstellplatzes an der Lindauer Straße 2 und stellt ihre Parkplätze zur Nutzung durch jedermann nach Maßgabe der folgenden Nutzungs- und Entgeltordnung zur Verfügung.

§ 1 Geltungsbereich, Zweckbestimmung

  1. Der Wohnmobilstellplatz an der Lindauer Straße 2 ist Eigentum der Stadt Friedrichshafen. Betreiber ist die Tourist-Information Friedrichshafen.
  2. Die Nutzungs- und Entgeltordnung ist für alle Personen verbindlich, die sich auf dem Gelände des Stellplatzes aufhalten. Mit dem Befahren und Abstellen des Fahrzeugs erkennen die Nutzenden die Nutzungs- und Entgeltordnung an.
  3. Die Nutzung der Parkplätze erfolgt im Rahmen eines entgeltlichen Nutzungsvertrages. Der Nutzungsvertrag gilt mit Lösen des Parkscheins als abgeschlossen.

§ 2 Zulässige Nutzung

  1. Es dürfen nur verkehrstüchtige und zugelassene Wohnmobile auf dem Stellplatz abgestellt werden. Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich. Reservierungen sind nicht möglich.
  2. Die Nutzung des Stellplatzes zum Abstellen von Wohnwagen (Wohnanhänger), Pkws, Motorrädern, Reisebussen, Verkaufsanhängern oder das Aufstellen von Zelten ist nicht gestattet (Ausnahmen siehe § 4).
  3. Die Stadt Friedrichshafen stellt Anschlüsse für Wasser und Strom gegen Entgelt zur Verfügung.

§ 3 Stellplatzordnung

  1. Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr ist einzuhalten. Mit Rücksicht auf andere Nutzende des Wohnmobilstellplatzes und des angrenzenden Campingplatzes sind in dieser Zeit alle Aktivitäten, die Lärm verursachen, untersagt.
  2. Campingähnliche Aktivitäten, wie das Ausfahren von Markisen, das Aufstellen von Tischen und Stühlen, Grillen und offenes Feuer, Spannen von Wäscheleinen etc., ist untersagt. Der Betrieb von Stromaggregaten ist verboten.
  3. Hunde und andere Haustiere sind auf dem Wohnmobilstellplatz stets an der Leine zu halten. Von diesen verursachte Verunreinigungen sind umgehend durch die Tierhalter zu beseitigen.
  4. Mitgeführte Abwasser dürfen nur in der vorgesehenen Anlage in die Kanalisation abgeführt werden.
  5. Müll ist in haushaltsüblichen Mengen in den aufgestellten Behältern zu entsorgen. Große und sperrige Campingartikel, Stühle, Tische, etc. dürfen nicht entsorgt werden. Das Abstellen bzw. Zurücklassen von Abfällen ist untersagt. Der Stellplatz ist nach der Nutzung sauber zu verlassen.

§ 4 Nutzungszeiten

a) In der Zeit vom 01.03. – 31.10.
Montag bis Sonntag von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Für Reisende mit Wohnmobilen

b) In der Zeit vom 01.11. - 28.02.
Montag bis Sonntag von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Für alle Fahrzeuge, ausgenommen Wohnanhänger

§ 5 Höhe des Nutzungsentgeltes

Für die Nutzung der genannten privaten Parkplätze wird ein Nutzungsentgelt in folgender Höhe erhoben:

  • 0,66 EUR/Stunde (8:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Mindestgebühr 0,60 EUR)
  • 1,32 EUR/Stunde (22:00 Uhr bis 8:00 Uhr, Mindestgebühr 1,30 EUR)
  • Tagesgebühr: 13,20 EUR
  • Höchstparkdauer: 72 Stunden

Das Nutzungsentgelt ist unverzüglich nach dem Einparken durch Lösen eines Parkscheines zu entrichten.

§ 6 Entgelterhebung durch Dritte

  1. Die Stadt Friedrichshafen ist berechtigt, einen externen Dienstleister (z. B. EasyPark GmbH) damit zu beauftragen, das Nutzungsentgelt, sofern es per Mobiltelefon bezahlt werden kann, zu berechnen, das Entgelt entgegenzunehmen und an die Stadt Friedrichshafen abzuführen, Nachweise darüber für die Stadt Friedrichshafen zu führen sowie die erforderlichen Daten zu verarbeiten und die verarbeiteten Daten der Stadt mitzuteilen.
  2. Die von diesen Anbietern erhobenen Parkgebühren werden nach § 5 berechnet. Bei Kurzzeitgebühren erfolgt die Berechnung minutengenau, d. h. anteilig je angefangener Minute. Der Endbetrag der Parkgebühr wird auf volle Cent-Beträge kaufmännisch gerundet.

§ 7 Haftung

  1. Die Nutzung des Wohnmobilstellplatzes der Stadt Friedrichshafen geschieht ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung der Nutzenden. Die Nutzenden haften für sämtliche schuldhafte, d. h. vorsätzliche oder fahrlässig verursachte Schäden, die durch Nichtbeachtung der Bestimmungen der Entgelt- und Nutzungsordnung verursacht werden. Die Haftung der Stadt Friedrichshafen für Sachschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Minderjährige Kinder sind durch ihre Eltern stets zu beaufsichtigen. Für Schäden, die durch Kinder verursacht werden, haften bei Verletzung der Aufsichtspflicht die Eltern.

§ 8 Verstöße

  1. Bei Verstößen gegen diese Nutzungs- und Entgeltordnung kann die Stadt Friedrichshafen die Nutzungdes Wohnmobilstellplatzes untersagen.
  2. Die Nutzenden sind auf Verlangen der Stadt Friedrichshafen zur sofortigen Räumung verpflichtet.Kommen die Nutzenden dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Stadt Friedrichshafen berechtigt, die Räumung durchführen zu lassen. Die hierbei entstehenden Kosten sind durch die Nutzenden zu tragen.
  3. Die Nutzenden bleiben in solchen Fällen zur Zahlung des festgesetzten Nutzungsentgeltes verpflichtet.

§ 9 Inkrafttreten

  1. Die Nutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.05.2022 in Kraft.

Friedrichshafen, den 31.05.2022
gez.
Andreas Köster
Bürgermeister