Hallen – Benutzungsentgelte: Ludwig-Roos-Halle Ettenkirch

Benutzungsentgelt Ludwig-Roos-Halle Ettenkirch

ab 01.01.2022

1. Halle

mit Bestuhlung bis 4 Stunden über 4 Stunden
1/1 Halle 360 Euro 420 Euro
2/3 Halle 260 Euro 320 Euro
1/3 Halle 160 Euro 220 Euro
Foyer oder Versammlungsraum 100 Euro 120 Euro
ohne Bestuhlung bis 4 Stunden über 4 Stunden
1/1 Halle 300 Euro 360 Euro
2/3 Halle 220 Euro 260 Euro
1/3 Halle 140 Euro 160 Euro
Foyer oder Versammlungsraum 80 Euro 90 Euro

2. Bühne

bis 4 Stunden über 4 Stunden
50 Euro 60 Euro

3. Beamer mit Leinwand

bis 4 Stunden über 4 Stunden
20 Euro 20 Euro

4. Umsatzpacht vom Bewirter

bis 4 Stunden über 4 Stunden
10 % 10 %

5. Ersatz für Aufwendungen (unabhängig von der Veranstaltungsdauer)

a) Auf- und Abstuhlen

  Konzertbestuhlung Tischbestuhlung
1/1 Halle 170 Euro 230 Euro
2/3 Halle 120 Euro 160 Euro
1/3 Halle 75 Euro 100 Euro
Foyer oder Versammlungsraum 40 Euro 50 Euro

b) Bei Veranstaltungen, bei denen eine starke Verschmutzung oder Beanspruchung des Hallenbodens zu erwarten ist, kann die Ortsverwaltung Ettenkirch das Auslegen einer Abdeckung verlangen. Erfolgen die Arbeiten durch städt. Personal, werden folgende Kostensätze erhoben:

Bodenabdeckung

ganze Halle 190 Euro
2/3 Halle 140 Euro
1/3 Halle 85 Euro
in Eigenregie kostenfrei

6. Für die Dauer der Veranstaltung wird der Stromverbrauch anhand der Zählerablesung berechnet.

7. Die Kosten für das Auf-und Abstuhlen sowie für das Auslegen und Aufräumen der Bodenabdeckung in städt. Regie sind auch dann zu entrichten, wenn die Räumlichkeiten nach den Richtlinien für die Überlassung von städt. Hallen, Sälen an örtliche Vereine kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Ortsansässige Vereine, welche keine Förderung nach den genannten jeweiligen städtischen Richtlinien erhalten, bekommen eine Ermäßigung in Höhe von einem Drittel der unter Nr. 1 Grundmieten.

8. Zahlungspflichtiger ist der Veranstalter. Bei Bewirtung ist die Umsatzpacht (ausgenommen Freiververanstaltungen) vom Pächter an die Ortsverwaltung zu zahlen.