Antrag auf Rückerstattung von Schmutzwassergebühren

Mit diesem Formular können Sie eine Erstattung der anteiligen Schmutzwassergebühren für Frischwassermengen beantragen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden.
  • Einbau, Unterhaltung und ggf. Erneuerung einer privaten geeichten Wasseruhr als Unterzähler hat Mehrkosten zur Folge, die in einem angemessenen Verhältnis zu den erwarteten Erstattungsbeträgen stehen sollten.
  • Die nicht eingeleitete Frischwassermenge wird durch einen besonderen Wasserzähler (Zwischenzähler) gemessen und nachgewiesen, der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht und von der Stadt verplombt wurde.
  • Zwischenzähler stehen im Eigentum des Grundstückseigentümers und sind auf eigene Kosten einzubauen und zu unterhalten. Der erstmalige Einbau sowie der Austausch eines Zwischenzählers ist der Stadt innerhalb von zwei Wochen unter Angabe des Zählerstandes anzuzeigen.
  • Anträge auf Absetzung nicht eingeleiteter Wassermengen sind bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides für Schmutzwasser zu stellen.
  • Jedes Jahr muss ein neuer Antrag auf Rückerstattung gestellt werden muss.

Weitere Informationen zur Rückerstattung von Schmutzwassergebühren

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Ihre Daten

Zwischenzähler 1

Zwischenzähler 2

Zwischenzähler 3

Begründung

Die nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitete Frischwassermenge diente

Kontodaten

Die Rückerstattung der Schmutzwassergebühr soll auf folgendes Konto überwiesen werden:

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