Hallen – Benutzungsentgelte: Ludwig-Roos-Halle Ettenkirch

Benutzungsentgelte Ludwig-Roos-Halle Ettenkirch

Gültig ab 01.01.2026

Hallenmiete1 ohne Tische/Stühle

Pos.Entgelt-
positionen
Steuerliche 
Behandlung
Entgelt bis 4 StundenEntgelt über 4 Stunden
1.Ganze HalleUmsatzsteuer-
pflichtig
Netto 300,00 €
Brutto 357,00 €
Netto 360,00 €
Brutto 428,40 €
2.2/3 der HalleUmsatzsteuer-
pflichtig 
Netto 220,00 €
Brutto 261,80 €
Netto 260,00 €
Brutto 309,40 €
3.1/3 der HalleUmsatzsteuer-
pflichtig 
Netto 140,00 €
Brutto 166,60 €
Netto 160,00 €
Brutto 190,40 €
4.Foyer oder 
Versammlungs-
raum
Umsatzsteuer-
pflichtig
Netto 80,00 € 
Brutto 95,20 € 
Netto 90,00 € 
Brutto 107,10 € 

Hallenmiete1 mit Tischen/Stühlen

Pos.Entgelt-
positionen
Steuerliche
Behandlung
Entgelt bis 4 StundenEntgelt über 4 Stunden
5.Ganze HalleUmsatzsteuer-
pflichtig
Netto 360,00 €
Brutto 428,40 €
Netto 420,00 €
Brutto 499,80 €
6.2/3 der HalleUmsatzsteuer-
pflichtig
Netto 260,00 €
Brutto 309,40 €
Netto 320,00 €
Brutto 380,80 €
7.1/3 der HalleUmsatzsteuer-
pflichtig
Netto 160,00 €
Brutto 190,40 €
Netto 220,00 €
Brutto 261,80 €
8.Foyer oder 
Versammlungs-
raum
Umsatzsteuer-
pflichtig
Netto 100,00 €
Brutto 119,00 €
Netto 120,00 €
Brutto 142,80 €

Zusatzausstattung

Pos. Entgelt-
positionen 
Steuerliche 
Behandlung 
Entgelt bis 4 Stunden Entgelt über 4 Stunden 
9. Bühne Umsatzsteuer-
pflichtig
Netto 50,00 € 
Brutto 59,50 € 
Netto 60,00 € 
Brutto 71,40 € 
10. Beamer mit 
Leinwand 
Umsatzsteuer-
pflichtig
Netto 20,00 € 
Brutto 23,80 € 
Netto 20,00 € 
Brutto 23,80 € 

11.       Für die Dauer der Veranstaltung wird der Stromverbrauch anhand der Zählerablesung berechnet. 

12.      Umsatzpacht des Bewirtenden² ist umsatzsteuerpflichtig und liegt bei 10 %.

1    Die Halle ist mit einem Schwingboden ausgestattet, welcher als Betriebsvorrichtung gilt und somit umsatzsteuerpflichtig ist.

²    Bei Bewirtung ist die Umsatzpacht vom Pächter an die Ortsverwaltung zu zahlen.

Auf- und Abstuhlen

Pos. Auf- und 
Abstuhlen³ 
Steuerliche 
Behandlung 
Konzertbestuhlung Tischbestuhlung 
13. Ganze HalleUmsatzsteuer-
pflichtig
Netto 170,00 € 
Brutto 202,30 €
Netto 230,00 € 
Brutto 273,70 €
14. 2/3 der HalleUmsatzsteuer-
pflichtig
Netto 120,00 € 
Brutto 142,80 €
Netto 160,00 € 
Brutto 190,40 €
15. 1/3 der HalleUmsatzsteuer-
pflichtig
Netto 75,00 € 
Brutto 89,25 €
Netto 100,00 € 
Brutto 119,00 €
16. Foyer oder 
Versammlungsraum
Umsatzsteuer-
pflichtig
Netto 40,00 € 
Brutto 47,60 €
Netto 50,00 € 
Brutto 59,50 €

Für Veranstaltungen, bei denen eine starke Verschmutzung oder Beanspruchung des Hallenbodens zu erwarten ist, kann die Ortsverwaltung Ettenkirch das Auslegen einer Abdeckung verlangen. Erfolgen die Arbeiten durch städtisches Personal, werden folgende Entgelte erhoben:

Pos. Bodenab-
deckung³ 
Steuerliche 
Behandlung 
Entgelt 
17. Ganze Halle Umsatzsteuer-
pflichtig
Netto 190,00 € 
Brutto 226,10 € 
18. 2/3 der Halle Umsatzsteuer-
pflichtig
Netto 140,00 € 
Brutto 166,60 € 
19. 1/3 der Halle Umsatzsteuer-
pflichtig
Netto 85,00 € 
Brutto 101,15 € 
20. in Eigenregie kostenfrei 

3    Unabhängig von der Veranstaltungsdauer. Entgelte für die Leistung durch städtisches Personal. 

Alle aufgeführten Bruttopreise beinhalten die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer. 

Sämtliche Entgelte werden von der Ortsverwaltung Ettenkirch nach der Veranstaltung entsprechend der tatsächlichen Nutzung in Rechnung gestellt (Umsatzpacht ausgenommen). Zahlungspflichtiger ist der Veranstalter. 

Eine erforderliche Nachreinigung durch das städtische Personal wird dem Veranstalter zusätzlich in Rechnung gestellt. 

Soweit für die Veranstaltung ein Brandsicherheitswachdienst notwendig ist, wird diese Leistung direkt durch die Feuerwehr Friedrichshafen abgerechnet.

Im Übrigen gelten die Richtlinien für die Überlassung von städtischen Hallen und Sälen an örtliche Vereine. 

Die Kosten für das Auf- und Abstuhlen sowie für das Auslegen und Aufräumen der Bodenabdeckung in städtischer Regie sind auch dann zu entrichten, wenn die Räumlichkeiten nach den Richtlinien für die Überlassung von städtischen Hallen und Sälen an örtliche Vereine kostenlos zur Verfügung gestellt werden. 

Ortsansässige Vereine, welche keine Förderung nach den jeweiligen städtischen Richtlinien erhalten, bekommen eine Ermäßigung in Höhe von einem Drittel der jeweiligen Hallenmiete.

Hallen – Benutzungsentgelte: Ludwig-Roos-Halle Ettenkirch