Förderung von Familienferienaufenthalten
Die Stadt Friedrichshafen – Zeppelin-Stiftung fördert auf Antrag und im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel Ferienaufenthalte von Familien mit mindestens drei Kindern oder einem behinderten Kind.
Der Zuschuss beträgt 6 Euro pro Tag und Kind. Für behinderte Kinder wird der doppelte Zuschuss ausgezahlt.
Voraussetzungen
- Der Wohnsitz der Familie liegt in Friedrichshafen.
- Der Ferienort liegt außerhalb von Friedrichshafen.
- Die Mindestferiendauer beträgt fünf Übernachtungen.
- Es handelt sich um einen zusammenhängenden Ferienaufenthalt von bis zu 14 Tagen (in begründeten Ausnahmefällen auch darüber hinaus). Die Mindestdauer beträgt fünf Übernachtungen.
Hinweis: Ferienaufenthalte bei Verwandten in gerader Linie können nicht gefördert werden.
Zuständigkeit
siehe unten
Ablauf
siehe oben
Erforderliche Unterlagen
Den Zuschuss müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Dort erhalten Sie auch ein Antragsformular.
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 27.03.2014
Formulare & Online-Dienste
Kontakt
Abteilung Wirtschaftliche Hilfen
Sachgebiet Leistungen der Zeppelin-Stiftung
Adenauerplatz
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-3102
Fax +49 7541 203-83102
leistungen-zeppelin-stiftung@friedrichshafen.de
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Hauptstraße
88048 Friedrichshafen
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Fax +49 7541 507-200
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