Förderprogramm Obstwiesen

Friedrichshafen hat eine alte Tradtion als Obstbauregion im Bodenseegebiet, die ein wichtiger Bestandteil der regionalen Kulturlandschaft ist. Früher wurden Obstwiesen regelmäßig beweidet und die Bäume gepflegt, um Tafelobst, Dörrobst, Saft, Most, Brände und Marmelade herzustellen.

Heute sind 75 Prozent der Bestände verschwunden. Im gesamten Bodenseeraum sind von ehemals zwei Millionen Hochstämmen mehr als 1,5 Millionen Bäume gerodet worden. Mangelnde Wirtschaftlichkeit und fehlende Pflege werden weitere Obstwiesen in der Region verschwinden lassen, mit unmittelbarem Einfluss auf Wohn- und Erholungsqualität.

Und jedes Jahr gehen etwa weitere 200 alte Obstbäume durch Rodung, mangelnde Pflege, Vergreisung und Mistelbefall verloren. Die Stadt Friedrichshafen hat daher ein Aktionsprogramm zum Erhalt von Obsthochstämmen ins Leben gerufen.

Ziel und Zweck des Obstwiesenprogramms
Obstwiesen sind aus landschaftsästhetischer und ökologischer Sicht besonders wertvoll für Friedrichshafen und in ihrer Vielfalt unersetzlich. Das Häfler Obstwiesenprogramm fördert seit 2011 den Erhalt, die Pflege, die Nutzung und die Neuanlage von Hochstammwiesen.

Bisher wird über ein Drittel der Obstwiesen im Stadtgebiet mit Unterstützung des Häfler Obstwiesenprogramms gepflegt.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Frau Gietl
Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt
Freiraumplanung, Förderprogramm Obstwiesen, Kompensations- und Naturschutzflächen
Tel. +49 7541 203 4643

Informationen & Sprechzeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Wer kann gefördert werden?
Folgende Personengruppen können einen Antrag auf Unterstützung von Pflegeschnitten, der Neupflanzung, der Vermarktung und von ehrenamtlichen Projekten stellen:

  • Landwirte
  • ehrenamtliche Umweltinitiativen
  • Privatpersonen

Was wird gefördert?
Fördergruppe A – Pflege von Obsthochstämmen:
Die Förderung umfasst die Sanierung von Apfel- und Birnenhochstämmen ab einem Kronendurchmesser von 5 Metern, die auf der Gemarkung der Stadt Friedrichshafen stehen. Bei der Folgepflege werden auch im Rahmen des Programms gepflanzte Jungbäume ab 3 Meter Kronendurchmesser berücksichtigt. Die Zuwendung wird als Geldleistung oder als Übernahme der entsprechenden Pflegekosten gewährt.

  • Pflegekosten Erstpflege:
    • mittelgroßer Obstbaum (5 bis 8 Meter Durchmesser, < 8 Meter Höhe): 50 Euro
    • großer Obstbaum (> 8 bis 10 Meter Durchmesser, < 10 Meter Höhe): 80 Euro
    • sehr großer Obstbaum (> 10 Meter Durchmesser, > 10 Meter Höhe, Abstimmung vor Ort, Einzelbaumentscheidung): 100 bis 200 Euro
  • Pflegekosten Folgepflege nach drei Jahren:
    • junger Obstbaum (> 3 bis 5 Meter Durchmesster, < 8 Meter Höhe): 15 Euro
    • mittelgroßer Obstbaum (5 bis 8 Meter Durchmesser, < 8 Meter Höhe): 25 Euro
    • großer Obstbaum (> 8 bis 10 Meter Durchmesser, < 10 Meter Höhe): 40 Euro
    • sehr großer Obstbaum (> 10 Meter Durchmesser, > 10 Meter Höhe, Abstimmung vor Ort, Einzelbaumentscheidung): 50 bis100 Euro

Fördergruppe B – Pflanzung von Obsthochstämmen: Gefördert wird die Neu- und Nachpflanzung von Apfel-, Birn-, Kirsch-, Zwetschgen- und Walnussbäumen in Obstwiesen oder als Obstbaumreihe, zum Beispiel entlang von Wegen bis 15 Bäume/Jahr/Hektar. Die beantragten Obstbäume werden jedes Jahr gesammelt und von der Stadt Friedrichshafen im Herbst beschafft. Zur Verfügung gestellt werden von Ihnen ausgewählte Jungbäume standortgerechter Sorten in mehrjähriger Pflanzqualität mit 180 Zentimeter Astansatz inkl. zwei Pflöcke, Anbindematerial und Verbissschutz.

Fördergruppe C – Extensive Grünlandnutzung: Bei extensiver Grünlandnutzung bzw. -pflege unter Obsthochstämmen handelt es sich um eine zwei- bis dreischürige Mahd mit Aufnahme des Mahdgutes. Die extensive Nutzung des Grünlandes kann auch durch Beweidung (max. 1,4 RGV/Hektar) erfolgen bzw. mit dieser kombiniert werden. Für Bewirtschafter, denen nur eine Mulchmahd möglich ist, gilt folgende Unterteilung zur Förderung der Artenvielfalt:

  • 20 bis 40 Prozent sind nur zweimal im Jahr zu mulchen (Ende Juni und Ende August)
  • 20 bis 40 Prozent sind nur einmal im Jahr zu mulchen (Ende August)
  • 20 bis 40 Prozent der Fläche, insbesondere entlang der Baumstämme und unter den Baumkronen, können häufiger (vier- bis max. sechsmal) gemulcht werden.
  • Die Baumscheiben von Jungbäumen sind offen zu halten.
  • Ein abschließender Mulchgang auf der Gesamtfläche im Oktober/November ist möglich.

Die Förderung der extensiven Grünlandnutzung erfolgt in zwei Stufen:

  • Stufe 1 fördert die extensive Pflege des Unterwuchses mit 400 Euro/Hektar/Jahr.
  • Stufe 2 honoriert das Vorkommen von blühenden Kennarten des artenreichen Grünlands unter den nach dieser Richtlinie gepflegten Streuobstbeständen. Die Förderung beträgt 600 Euro/Hektar/Jahr inkl. Stufe 1. Beispiele für Kennarten: Wiesen-Salbei, Glockenblume, Wiesen-Storchschnabel, Rot-Klee, Flockenblume, Witwenblume, Pippau, Bocksbart, Margerite, Schafgarbe. Voraussetzung für Stufe 2 ist das Vorkommen von mindestens vier dieser Kennarten. Alle Kennarten (Datei nicht barrierefrei)

Fördergruppe D – Maßnahmen zur biologischen Vielfalt: Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt können sein: Die Anlage von Blühstreifen in Obstanlagen, die Schaffung von Hecken, Kleingewässern und Insektenhotels, die Erhaltung alter Kultursorten oder Projekte im Bereich solidarischer Landwirtschaft. Es werden entweder 50 Prozent Arbeitsleistung und 50 Prozent Sachkosten oder alternativ 100 % der Sachkosten gefördert. Die Förderhöchstsumme beträgt 2000 Euro/Jahr.

Fördergruppe E – Vermarktung, Bildung Öffentlichkeitsarbeit: Gefördert werden lokale Vermarktung, Schnittkurse oder die Ausbildung zum Obstfachwart, bürgerschaftliche Initiativen oder Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Förderhöchstsumme beträgt 1000 Euro/Jahr.

Ablauf

Alle Informationen zum Verfahrensablauf entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien und dem Förderantrag.

Sonstiges

Sie haben keine Zeit für die Pflege Ihrer Obstbäume?
Kein Problem. Gerne können Sie die Sanierungspflege durch einen von uns beauftragten Experten ausführen lassen.

Sie haben keine Obstwiese, besitzen aber Flächen?
Die Neuanlage von Obstwiesen wird ebenfalls unterstützt.

Sie haben keine Kennarten im Grünland?
Das Samen für die Nachsaat der Kennarten in den Grünlandbestand können Sie über uns beziehen.

Sie würden Ihre Obstbäume gerne pflegen, wissen aber nicht wie?
Wir unterstützen Sie finanziell und organisatorisch bei Obstbau- und Schnittkursen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Alle weiteren Details zu den Unterlagen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Kosten

keine

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Friedrichshafen, 23.10.2020