Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
Wenn Sie Zeuge/Zeugin einer Ordnungswidrigkeit geworden sind, z.B. eines Verkehrsverstoßes, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Bußgeldstelle oder auch der Polizei melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventueller Geschädigter darauf keinen Anspruch.
Voraussetzungen
Sie sind Zeuge/Zeugin einer Ordnungswidrigkeit geworden
Zuständigkeit
Polizeiposten Friedrichshafen-Altstadt
Polizeiposten Friedrichshafen-Flughafen
Polizeirevier Friedrichshafen
Rechtsamt (Stadt Friedrichshafen)
Ablauf
Die Anzeige kann schriftlich, per Email, Fax oder auch einfach telefonisch erfolgen. Auch anonymen Anzeigen geht die Bußgeldbehörde nach, wenn der geschilderte Sachverhalt es erfordert. Es ist aber hilfreich, wenn Sie Ihre Personalien angeben, damit Sie als Zeuge benannt werden können. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage als Zeuge verpflichtet.
Erforderliche Unterlagen
Anzeige (siehe auch Infoblatt)
Personalien
Kosten
Es entstehen Ihnen keine Kosten.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 16.05.2011
Formulare & Online-Dienste
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Herr Krämer
Rechtsamt
Tel. +49 7541 2032301
Fax +49 7541 20382301
d.kraemer@friedrichshafen.de
Informationen & Sprechzeiten