Anzeige einer Ordnungswidrigkeit

Wenn Sie Zeuge/Zeugin einer Ordnungswidrigkeit geworden sind, z.B. eines Verkehrsverstoßes, können Sie diesen Sachverhalt der zuständigen Bußgeldstelle oder auch der Polizei melden. Sie sind dazu aber nicht verpflichtet. Ob daraufhin ein Verfahren eingeleitet wird, entscheidet die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen. Sie haben also auch als eventueller Geschädigter darauf keinen Anspruch.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Herr Krämer
Rechtsamt
Abteilungsleitung, Sachgebietsleitung
Gebäude: Fallenbrunnen 16
Raum E.090
Tel. +49 7541 203 2301

Informationen & Sprechzeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie sind Zeuge/Zeugin einer Ordnungswidrigkeit geworden

Ablauf

Die Anzeige kann schriftlich oder per Email erfolgen. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte unserem Infoblatt. Ihre Personalien sind erforderlich, damit Sie als Zeuge benannt werden können. Sie sind zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet.

Sonstiges

Achtung: Der Weg über E-Mail ist auf keinen Fall für Notfälle geeignet - wählen Sie in diesem Fall die Notrufnummer 110

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Anzeige (siehe auch Infoblatt)
  • Personalien

Kosten

Es entstehen Ihnen keine Kosten.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 29.02.2024

Zugehörige Lebenslagen