Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden
In vielen Städten und Gemeinden erhalten Sie eine Liste der bestehenden Kindertageseinrichtungen. Diese Liste erhalten Sie kostenlos vom Jugendamt beziehungsweise der Gemeinde-/Stadtverwaltung.
Oft ist sie auch auf der Internetseite der Kommune abrufbar.
Kindertageseinrichtungen sind
- Kinderkrippen,
- Kindergärten und
- Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen.
Ein Platz in einer Kindertageseinrichtung sollte nicht zu weit von der Wohnung oder dem Arbeitsplatz entfernt sein.
Ergänzung für Stadt Friedrichshafen
In Friedrichshafen finden Sie alle Infos zu Kindertageseinrichtungen unter www.kindergarten.friedrichshafen.de. Die Betreuungsanfragen (Vormerkungen) stellen Sie für alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Friedrichshafen über dieses zentrale Elternportal.
Um für Sie planen zu können, bitten wir die Betreuungsanfragen (Vormerkungen) frühzeitig zu stellen.
Die Stadt Friedrichshafen legt die Anmeldefristen für die Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung fest. Diese sind in der Regel Anfang Januar vor dem Kindergartenjahr, in dem die Betreuung beginnen soll. Die aktuellen Fristen finden Sie weiter unten unter „Fristen“.
Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.
Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.
Zuständigkeit
Verwaltung Kindertageseinrichtungen
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 53209
kindergarten@friedrichshafen.de
Kindergartenportal Friedrichshafen
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507 0
info@ailingen.de
Website Ailingen
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 92450
ortsverwaltung.ettenkirch@friedrichshafen.de
Website Ettenkirch
Informationen & Öffnungszeiten
Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 959000
ortsverwaltung.kluftern@friedrichshafen.de
Website Kluftern
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
- Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutzgegen Masern besteht.
Ablauf
Nehmen Sie Kontakt zur Leitung der gewünschten Einrichtung auf.
Fragen Sie nach den Öffnungszeiten, Mahlzeitenangebot und nach den erzieherischen Schwerpunkten.
Klären Sie vor Ort das genaue Anmeldeverfahren und die Anmeldefristen. Erkundigen Sie sich, ob Sie Ihr Kind für mehrere Einrichtungen anmelden können.
Von der Einrichtung, für die Sie sich entscheiden, oder dessen Träger erhalten Sie ein Formular für die ärztliche Untersuchung ausgehändigt.
Lassen Sie es von der untersuchenden Ärztin oder dem untersuchenden Arzt ausfüllen.
Die ärztliche Bescheinigung sollte Ihnen bestätigen, dass gegen den Besuch der Einrichtung keine Bedenken bestehen.
Vor der Aufnahme in eine Einrichtung schließt der Träger mit Ihnen einen Betreuungsvertrag ab. Er enthält rechtliche Vereinbarungen, beispielsweise über die
- tägliche Betreuungszeit,
- Betreuungskosten und
- Kündigungsfristen.
Hinweis: Bei Kindern mit Behinderung empfiehlt es sich, vor der Aufnahme mit der Einrichtung und seinem Träger Kontakt aufzunehmen, um eventuell erforderliche zusätzliche Unterstüzung zu klären.
Ergänzung für Stadt Friedrichshafen
Es sind bis zu drei Vormerkungen pro Kind möglich.
Sonstiges
keine
Fristen
abhängig von der Einrichtung
Ergänzung für Stadt Friedrichshafen
Frist für die Vormerkung für einen Betreuungsplatz bis spät. August 2027:
18. Januar 2026
Halten Sie die Anmeldefristen unbedingt ein. Nur dann kann die Vergabe der Plätze sinnvoll geplant werden. Die meisten Plätze werden erfahrungsgemäß Anfang September frei, wenn die größeren Kinder in die Schule wechseln. Plätze können aber auch im Laufe des Kindergartenjahres frei werden. Sie können Ihr Kind daher in vielen Einrichtungen auch zu einem anderen Zeitpunkt anmelden. Die Chancen sind dann jedoch geringer, einen Platz in der gewünschten Einrichtung zum gewünschten Zeitpunkt zu erhalten.
Für Betreuungsanfragen bei Ganztageseinrichtungen ist es notwendig, dass Sie uns die Bescheinigung zur Vormerkung zusätzlich einreichen.
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung und über die ärztliche Impfberatung
- Nachweis über den Masernschutz: Impfausweis oder ärztliche Bestätigung
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Kosten
Die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren für die Betreuung sind unterschiedlich. Sie werden vom Träger der Einrichtung festgelegt und können abhängig sein
- vom Einkommen der Eltern,
- von der Anzahl der Kinder in einer Familie und
- von der Betreuungszeit.
Hinweis: Der Gemeindetag und der Städtetag Baden-Württemberg sowie die Kirchen geben gemeinsame Empfehlungen zur Gestaltung der Elternbeiträge ab. Die Beitragsstaffelung berücksichtigt die Kinderzahl in einer Familie.
Rechtsbehelf
kein
Rechtsgrundlage
Kindertagesbetreuungsgesetz (KiTAG):
- § 4 Ärztliche Untersuchung
- § 6 Elternbeiträge bei freien Trägern
- § 19 Elternbeiträge bei kommunalen Trägern
Infektionsschutzgesetz (IfSG):
- § 20 Schutzimpfungen und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe
Ergänzung für Stadt Friedrichshafen
Freigabevermerk
13.05.2025 Kultusministerium Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden-Württemberg
Ergänzung durch Stadt Friedrichshafen