Beseitigung von Sichtbehinderung im öffentlichen Verkehrsraum
Ablauf
Die Mitteilung über die Sichtbehinderung wird durch den Außendienst überprüft und fotografiert. Der Eigentümer der Hecken, Sträucher, usw. wird angeschrieben und nach dem Straßengesetz aufgefordert, die Ursache zu beseitigen bzw. die Hecken, Sträucher, usw. zurück zu schneiden. Ersatzvornahme wird angedroht.
Fristen
Nach einer zweiwöchigen Frist wird die jeweilige Beseitung der Sichtbehinderung nochmals durch unseren Außendienst überprüft.
Kosten
Nach Ablauf der Frist kann die Straßenbaubehörde die Anpflanzung auf Kosten des Betroffenen zurückschneiden, beseitigen oder beseitigen lassen (Ersatzvornahme).
Rechtsgrundlage
Diese Vorschrift ist ein Schutzgesetz im Sinne von
§ 823 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zugunsten des einzelnen Verkehrsteilnehmers.
Freigabe
29.07.2009 Stadt Friedrichshafen
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung
Abteilung Verkehr
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-2111
verkehrswesen@friedrichshafen.de
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