Baukindergeld der Stadt Friedrichshafen
Die Stadt Friedrichshafen fördert im Rahmen der Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den Erwerb von Eigentumswohnungen und Familienheimen mit maximal zwei Einheiten, wobei eine von untergeordneter Bedeutung sein muss.
Bei der Förderung werden alle zum Haushalt gehörenden Kinder berücksichtigt:
- Wenn sie unter 18 Jahre alt sind und bei der Lohn- und Einkommenssteuer des Antragstellers berücksichtigt werden.
- Wenn sie über 18 Jahre alt sind, aber aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
- Wenn die Geburt nach ärztlicher Bescheinigung innerhalb der nächsten sechs Monate erwartet wird.
Voraussetzungen
Grundvoraussetzung
Um sich den Zuschuss zu sichern, müssen Sie mit dem Baubeginn bzw. mit der Unterzeichnung des Bauwerkvertrages oder Abschluss des Kaufvertrages warten, bis Ihnen die Stadt Friedrichshafen schriftlich mitgeteilt hat, dass Ihr Antrag bewilligt wurde.
Ablauf
Wie hoch ist der Zuschuss?
Die Höhe des Zuschusses setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen:
Baustein A:
Grundförderung- Die Höhe bemisst sich anhand des Haushaltseinkommens
Baustein B:
Optionale Zusatzförderung
Bei Erfüllung gewisser Energiestandards erhöht sich die Grundförderung
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen dem Antrag beizulegen sind, können bei jedem Einzelfall abweichen. Eine Terminvereinbarung mit dem genannten Sachbearbeiter ist hilfreich.
Ausführlichere Informationen entnehmen Sie bitte dem als Download bereitgestellten Flyer.
Für ein Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Kosten
keine
Freigabe
01.09.2013 Stadt Friedrichshafen
Formulare & Online-Dienste
Zugehörige Lebenslagen
Kontakt
Herr T. Ammann
Abteilung Wohnungswesen
stellv. Abteilungsleiter Wohnungswesen
Gebäude: Technisches Rathaus
Raum: 1.32
Tel. +49 7541 203-4251
Fax +49 7541 203-84251
t.ammann@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten