Beschwerde bei Lärm- oder Geruchsemissionen von Gewerbebetrieben einreichen
Sie wohnen in der Nähe von Industrie- oder Gewerbebetrieben und fühlen sich durch deren Schall- und Geruchsemissionen gestört?
In solchen Fällen können Sie sich an die für den Betrieb zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Lärm oder Gerüchen und auch über Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation.
Zuständigkeit
Landratsamt Bodenseekreis
Glärnischstraße 1-3
88045 Friedrichshafen
Postanschrift
Glärnischstr. 1-3
88041 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 204 0
info@bodenseekreis.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Ablauf
Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an die zuständige Stelle.
Machen Sie möglichst genaue Angaben zu folgenden Punkten:
- Name des Betriebs
- Zeit der Belästigung (zum Beispiel "Es ist gegen ... Uhr besonders laut.")
- Art der Belästigung (zum Beispiel "Es riecht wie ...")
Die zuständige Behörde prüft Ihre Beschwerde und veranlasst gegebenenfalls Maßnahmen gegenüber dem Verursacher zur Verbesserung.
Sonstiges
Je genauer Ihre Beschreibung ist, desto einfacher und schneller kann die Behörde bei den jeweiligen Betrieben ermitteln beziehungsweise die Situation einschätzen.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
in den meisten Fällen: keine
Hinweis: Entstehen bei den Ermittlungen mehr als geringfügige Kosten, kann die Behörde Verwaltungsgebühren erheben. Die Behörde informiert Sie darüber.
Bearbeitungsdauer
abhängig vom Einzelfall
Rechtsbehelf
keine
Rechtsgrundlage
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG):
- § 52 Überwachung, Einschränkungen von Grundrechten
Freigabevermerk
06.07.2026 Umweltministerium Baden-Württemberg