Rathäuser und Dienststellen am Brückentag, 5. Juni 2026 geschlossen. 
Für dringende, nicht aufschiebbare Fälle ist der Bürgerservice und das Standesamt im Rathaus am Adenauerplatz am Freitag, 5. Juni von 8 Uhr bis 12 Uhr geöffnet. 
Am Samstag, 6. Juni ist der Bürgerservice im Rathaus geschlossen. 

Komplette Mitteilung lesen

Kulturvereinsförderung

Die Stadt Friedrichshafen fördert die Kulturvereine der Stadt (Musik-, Orchester- und Gesangvereine, Brauchtums- und Heimatvereine, Migranten- und interkultureller Vereine, Film- und Theatervereine sowie sonstige örtliche Kulturvereine) mit Mitteln des städtischen Haushaltes. Dabei regeln die Kulturvereinsförderungsrichtlinien, welche Voraussetzungen ein Verein erfüllen muss, um gefördert zu werden und welche Bereiche in welcher Höhe gefördert werden können.

Ziele der Kulturvereinsförderung

Das kulturelle Leben einer Stadt und dessen Ortschaften werden von den vielfältigen Aktivitäten ihrer Bürger und Vereine entscheidend mitgeprägt. Die Kulturvereinsförderung soll den Vereinen dabei helfen, den vielfältigen Aufgaben gerecht werden zu können. Neben den finanziellen Unterstützungen versteht sich die Stadt Friedrichshafen als zuverlässiger Partner und steht den Vereinen beratend zur Seite.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Abteilung Sport und Vereine
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen

Informationen & Öffnungszeiten

Integration
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52020

Stadt Friedrichshafen – Integration
Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen zur Kulturvereinsförderung der Stadt Friedrichshafen entnehmen Sie bitte den Kulturvereinsförderungsrichtlinien und den dazugehörigen Unterlagen.

Ablauf

Wie die Kulturvereinsförderung der Stadt Friedrichshafen beantragt werden kann, entnehmen Sie bitte den Kulturvereinsförderungsrichtlinien und den dazugehörigen Unterlagen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen einzureichen sind, entnehmen Sie bitte den Kulturvereinsförderungsrichtlinien und den dazugehörigen Unterlagen.

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

Friedrichshafen, 14.03.2024