Gewerbegrundstücke und Gewerbeimmobilien

Sie möchten eine neue Firma gründen und ein geeignetes Firmengebäude mieten bzw. kaufen oder bauen? Sie wollen expandieren oder suchen einen neuen Standort für Ihr Unternehmen?

Die Stadt Friedrichshafen verfolgt eine vorausschauende Grundstückspolitik, um regelmäßig baureife Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet anbieten zu können.

Der Verkauf von städtischen Gewerbegrundstücken in Friedrichshafen zur Betriebsansiedlung oder zur Betriebserweiterung erfolgt durch das Amt für Vermessung und Liegenschaften aufgrund Kontaktvermittlung und in enger Zusammenarbeit mit der Stabsstelle für Wirtschaftsförderung (SWF). Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung (SWF) ist damit der erste Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung für ansiedlungswillige Unternehmen.

Dort erhält der Interessent aus einer Hand alle Informationen, die für seine Ansiedlung in Friedrichshafen von Bedeutung sind. Anschließend wird der Kontakt zu den städtischen Fachämtern hergestellt.

Dabei wird das Amt für Vermessung und Liegenschaften mit dem Verkauf der entsprechend geeigneten Gewerbeflächen ein wichtiger Partner sein.

In unserer Gewerbeflächendatenbank gibt es einen Überblick über aktuelle Angebote an Gewerbeobjekten und Gewerbeflächen, Büroräumen und Ladenflächen in Friedrichshafen.

Für Einzelhandelsflächen in Friedrichshafen haben Sie über das Angebot der Gewerbeimmobilienbörse hinaus die Möglichkeit, sich direkt an die Stadtmarketing Friedrichshafen GmbH zu wenden.
Kontaktformular Interessenten für Gewerbeflächen (zur Miete)

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Abteilung Liegenschaften
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 54209

Informationen & Öffnungszeiten

Stabsstelle Wirtschaftsförderung
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 54022

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

verschieden, je nach Ausschreibung

Ablauf

Senden Sie Ihre Interessenbekundung (Online-Formular oder formlos) an wirtschaft@friedrichshafen.de.

Nach Prüfung Ihrer Anfrage nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Es folgt eine hausinterne Rücksprache mit den zu beteiligenden Fachämtern im Rahmen der regelmäßigen Abstimmungsrunden.

Können wir Ihr Vorhaben befürworten und Ihnen ein Gewerbegrundstück aus dem städtischen Portfolio anbieten, benötigen wir eine Entwurfsplanung für eine Einschätzung Ihres Vorhabens durch unsere Fachämter.

Baurechtliche Fragen können im Rahmen einer Bauvoranfrage über das Bauordnungsamt geklärt werden.

Mit einer qualifizierten Kostenschätzung Ihres Vorhabens in Zusammenhang mit dem ausgewählten Grundstück holen Sie eine Finanzierungsbestätigung eines Kreditinstituts oder einen anderweitigen Nachweis über die gesicherte Finanzierung Ihres Vorhabens vor. Ein solcher Nachweis ist Voraussetzung für die folgenden Schritte.

Zur Einleitung eines Verkaufsbeschlusses erstellen wir eine Sitzungsvorlage, über die der Ausschuss Planen, Bauen, Umwelt in nicht-öffentlicher Sitzung berät und entscheidet.

Nach erfolgtem Verkaufsbeschluss wird der Eigentumsübertrag in einem notariell beglaubigten Kaufvertrag vollzogen.

Sie beginnen mit Ihrem Bauvorhaben gemäß den Bedingungen des Kaufvertrages und unter Einhaltung der vereinbarten Bauverpflichtung.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung Ihres Vorhabens (Art der Produktion oder der Dienstleistung, Zeithorizont der Realisierung)
  • vermutlich benötigte Grundstücksfläche
  • Nennung der Flurstücksnummern der für Ihr Vorhaben möglichen Grundstücke (optional)
  • Vollständige Kontaktdaten

Freigabevermerk

Stadt Friedrichshafen, 05.09.2025