Die Stadtverwaltung und die städtischen Einrichtungen haben während des Seehasenfestes teils geänderte Öffnungszeiten. Komplette Nachricht anzeigen
Der Bürgerservice am Adenauerplatz (Bürgeramt und Ausländeramt) bleibt am Samstag, 18. Juli, geschlossen. Am Seehasenmontag, 20. Juli, schließen alle städtischen Dienststellen bereits um 11 Uhr.
Förderprogramm Schallschutz


Das Förderprogramm Schallschutz der Stadt Friedrichshafen bezuschusst Schallschutzfenster in bewohnten Altgebäuden (Baujahr bis 1992) in den drei Förderzonen der Einflugschneise sowie in stark belasteten Hauptverkehrsstraßen, die tagsüber einem Dauerschallpegel von mindestens 70 dB(A) oder nachts mindestens 60 dB(A) ausgesetzt sind.
Die aktuellen Förderrichtlinien sowie das Antragsformular stehen als PDF-Dokument zum Download zur Verfügung oder können beim Bauordnungsamt und beim Amt für Stadtplanung und Umwelt / Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt angefordert werden.
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
Bauordnungsamt
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 54701
bauordnungsamt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Förderung sowie technische Details entnehmen Sie bitte den aktuellen Förderrichtlinen.
Ablauf
Den Verfahrensablauf entnehmen Sie bitte den aktuellen Förderrichtlinen und dem Förderantrag.
Der Förderantrag ist beim Bauordnungsamt, Technisches Rathaus, Charlottenstraße 12 einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für Zuschüsse aus dem Schallschutzprogramm erforderlich sind, entnehmen Sie bitte den aktuellen Förderrichtlinen und dem Förderantrag.
Rechtsbehelf
keine Angabe
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Friedrichshafen, 02.12.2024