Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen

Sie erhalten den Aufenthaltstitel als Scheckkarte mit elektronischen Zusatzfunktionen. Säuglinge und Kinder erhalten ebenfalls eine eigene Karte. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip. Er speichert

  • biometrische Merkmale (Lichtbild, ab sechs Jahren Fingerabdrücke),
  • Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (zum Beispiel Bedingungen und Auflagen) sowie
  • persönliche Daten.

 

 

Der eAT verfügt über eine Online-Ausweisfunktion, die es ermöglicht, über das Internet bereit gestellte Behördendienstleistungen und kommerzielle Online-Dienstleistungen zu nutzen. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig.

Der eAT umfasst folgende Aufenthaltstitel:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
  • Aufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige, die Familienangehörige von Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Staats sind
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
  • ICT-Karte
  • Mobile-ICT-Karte

Hinweis des Ausländeramts der Stadt Friedrichshafen: Um die finanzielle Leistungsfähigkeit bestätigen zu können, benötigen wir

  • bei Arbeitnehmern: die letzten 3 Verdienstbescheinigungen, Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • bei Rentnern: Rentennachweis, Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • bei Selbständigen: Nachweis des Steuerberaters über monatliches Nettoeinkommen, Kontoauszüge der letzten drei Monate

Gerne können Sie online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Ausländeramt Friedrichshafen

Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel finden Sie in verschiedenen Sprachen auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Onlineantrag & Formulare

Zuständigkeit

Sachgebiet Ausländeramt
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 52162

Online Termin Ausländeramt
Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Achtung: Ein Aufenthaltstitel als Klebeetikett in Ihrem Reisepass oder Ihren Passersatzpapieren, welcher schon vor dem 31. August 2011 bestand, muss nun als eAT ausgestellt werden. Klebeetiketten sind in Ausnahmefällen und nur für eine vorübergehende Nutzung weiterhin möglich.

Ablauf

Sie müssen den elektronischen Aufenthaltstitel persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erfasst Ihre Fingerabdrücke vor Ort. Kinder ab sechs Jahren müssen ebenfalls ihre Fingerabdrücke abgeben.

Sonstiges

Ausführliche Informationen zur Online-Ausweisfunktion des eAT finden Sie auf derInternetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Fristen

Beantragen Sie den elektronischen Aufenthaltstitel im Scheckkartenformat rechtzeitig vor Ablauf Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis oder Ihres Reisedokumentes.

Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich zuvor bei der zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

Kosten

  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte: 100,00 EUR
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte um bis zu drei Monate: 96,00 EUR
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder ICT-Karte um mehr als drei Monate: 93,00 EUR
  • Niederlassungserlaubnis: 113,00 EUR
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG: 109,00 EUR
  • Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: 147,00 EUR
  • Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit: 124,00 EUR
  • Erteilung einer Mobiler-ICT-Karte: 80,00 EUR
  • Verlängerung einer Mobiler-ICT-Karte: 70,00 EUR
  • Gebühr bei Neuausstellung (zum Beispiel bei Ablauf des Gültigkeitsdauer des bisherigen Pass- oder Passersatzpapiers): 67,00 EUR
  • Anfertigung eines Lichtbildes bei der Ausländerbehörde: 6,00 EUR

Rechtsbehelf

Rechtsgrundlage

Freigabevermerk

17.07.2026 Justizministerium Baden-Württemberg