Denkmalförderung
Denkmäler sind wichtige Zeugnisse unserer Geschichte und Kultur, die es für kommende Generationen zu bewahren gilt. Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und zu pflegen. Um den Erhalt und die Pflege dieser wertvollen Kulturgüter zu unterstützen, gibt es Fördermöglichkeiten von unterschiedlichen Stellen.
Eine Übersicht von Fördermaßnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege des Landes Baden-Württembergs und weitere finanzielle Hilfen finden Sie hier: www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/bau-und-kunstdenkmalpflege/denkmalfoerderung
Förderung der denkmalbedingten Mehrkosten der Stadt Friedrichshafen
Von Seiten der Stadt Friedrichshafen wird zusätzlich der denkmalbedingte Mehraufwand, je nach Haushaltslage, gefördert. Sie erhalten eine Förderung für denkmalbedingte Mehrausgaben bei Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen.
Höhe: Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe der denkmalbedingten Mehrkosten und den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ab. Die Berechnung des Zuschusses erfolgt prozentual und umfasst nicht die volle Höhe der denkmalbedingten Mehrkosten.
Hinweis: Sie haben keinen Rechtsanspruch auf den Zuschuss.
Zuständigkeit
Bauordnungsamt
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203 54701
bauordnungsamt@friedrichshafen.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Kosten für Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen, die überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege entstehen
- Kosten, die zum Schutz und Pflege eines Denkmals erforderlich sind
- Mehrkosten, die die üblichen Ausgaben bei vergleichbaren, nicht geschützten Objekten übersteigen
- Die Maßnahme entspricht den denkmalpflegerischen Erfordernissen, vor allem den Zielen des Denkmalschutzgesetzes
- Alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung) liegen vor
- Mit der Maßnahme wurde, bis zur Bewilligung des Zuschusses noch nicht begonnen
Ablauf
- Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde mit dem Formular „Antrag auf Förderung denkmalbedingter Mehrkosten“
- Bearbeitung des Antrags, abschließende Ausfertigung eines Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheids
- Anzeige der Fertigstellung der geförderten Maßnahme
- Die denkmalgerechte Ausführung der Maßnahme wird den Denkmalschutzbehörden nach der Ausführung durch einen Ortstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter, oder einer kurzen Fotodokumentation der Maßnahme, die digital den Denkmalschutzbehörden zur Verfügung gestellt werden muss, nachgewiesen
- Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt erst, wenn die entsprechenden Schlussrechnungen der ausführenden Firmen der unteren Denkmalschutzbehörde zur Rechnungsprüfung vorgelegt wurden
Fristen
Zuschusszusagen behalten nur im Jahr ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit. Sollte sich die Maßnahme verzögern, kann in Ausnahmefällen eine Verlängerung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde formlos beantragt werden. Eine Verlängerung kann nur unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung besteht nicht.
Erforderliche Unterlagen
- Bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung
- Maßnahme- und Leistungsbeschreibungen
- Positionstreues denkmalgerechtes Handwerkerangebot
- Vergleichendes positionstreues Handwerkerangebot für die Standardausführung der geplanten Maßnahme
Kosten
Es entstehen keine Kosten für den Antragsteller.
Rechtsbehelf
keine Angabe
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Friedrichshafen, 17.02.2026