Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte

Das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (ChancenG), das seit 2016 gilt, verpflichtet alle Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden ab 50.0000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Außerdem sind darin deren Aufgaben und Rechte und die Verpflichtung, Chancengleichheitspläne zu erstellen festgelegt. Mit diesem Gesetz soll Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip (Art. 3 Grundgesetz, § 23, 1 ChancenG) in allen kommunalen Aufgabenbereichen berücksichtigt wie inhaltlich und fachlich begleitet werden.

Interne Aufgabenbereiche

  • Erstellen und Evaluation des Chancengleichheitsplanes
  • Teilnahme bei Unterrepräsentanz von Frauen oder Männer an Bewerbungs- und Personalauswahlgespräche
  • Persönliche und fachliche Beratung zu gleichstellungsrelevanten Fragen sowie bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
  • Übernahme Beschwerdestelle AGG, Ansprechpartnerin bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
    Leitfaden „Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?“, Antidiskriminierungsstelle des Bundes
  • Projekte und Maßnahmen zur familienfreundlichen Verwaltung (Vereinbarkeit Familie, Pflege und Beruf)
  • Erstellen des jährlichen Tätigkeitsbereiches

Externe Aufgabenbereiche

  • Vernetzungs- und Projektarbeit
  • Mitarbeit in Gremien und Arbeitskreisen

Weitere Informationen rund um die Gleichstellung

Veranstaltungen zum Thema Gleichstellung

Adressen & Ansprechpartner

Ihre Behördennummer:
115

Stabsstelle Gleichstellungsbeauftragte
Schanzstraße 14
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-2005
Fax +49 7541 203-82005

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Ansprechpartner
Frau Porsche,
Gleichstellungsbeauftragte