Bebauungsplan - Einsicht nehmen

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, in welcher Weise Grundstücke bebaut werden dürfen. Sie finden beispielsweise Festsetzungen

  • zu Art und Maß der baulichen Nutzung,
  • zur zulässigen Anzahl der Geschosse und
  • zur zulässigen Dachform.

Zum Bebauungsplan gehört eine Begründung. Sie enthält Erklärungen zu den Zielen der Planung sowie den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen.

In den Bebauungsplan kann jeder Einsicht nehmen.

Hinweis: Nicht für jedes Gebiet gibt es einen Bebauungsplan. Bei Grundstücken in bebauten Gebieten ohne Bebauungsplan müssen sich Bauvorhaben in die Eigenart der Gebäude der näheren Umgebung einfügen. Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, dürfen Sie es nicht bebauen. Ausnahmen sind nach dem Gesetz möglich.

Zuständigkeit

Abteilung Stadtplanung
Charlottenstraße 12
88045 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 203-4601

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ailingen
Hauptstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7541 507-0

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Ettenkirch
Ettenkircher Straße 21
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7546 92450

Informationen & Öffnungszeiten

Ortsverwaltung Kluftern
Gangolfstraße 2
88048 Friedrichshafen
Tel. +49 7544 95900-0

Informationen & Öffnungszeiten

Leistungsdetails

Voraussetzungen

keine

Ablauf

Sie können den Bebauungsplan bei der Gemeinde oder Stadt, in der sich das Grundstück befindet, einsehen. Gern senden wir Ihnen die Dateien auch per E-Mail zu. Sie sollten Angaben zu dem betroffenen Grundstück mitbringen, z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer.

Im Geodatenportal der Stadt Friedrichshafen können Bebauungspläne außerdem online abgerufen werden. Das Geodatenportal dient als erste Anlaufstelle und öffentlich zugängliche Informationsquelle. Dieser Service ersetzt jedoch nicht die Rechtsverbindlichkeit der Originalpläne. Nur der Originalplan gibt im Sinne des BauGB die gültige Rechtslage wieder.

Geodatenportal Friedrichshafen

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweis: Sie können den gesamten Bebauungsplan oder Ausschnitte daraus kopieren lassen. Die Gebühren sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Bitte erkundigen Sie sich über die genaue Höhe direkt bei Ihrer Gemeinde.

Rechtsgrundlage

Zugehörige Lebenslagen