Pflegearbeiten an Gewässern
Gemäß § 41 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 37 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG BW) kündigt hiermit die Stadt Friedrichshafen die Durchführung von Sohl- und Böschungsarbeiten an den in ihrer Unterhaltungslast befindlichen Gewässern II. Ordnung an. Gewässer II. Ordnung sind natürliche Wasserläufe, künstliche Wasserläufe, an deren Bett Privateigentum nicht nachweisbar ist, und natürlich stehende Gewässer, die einen ständig fließenden oberirdischen Zu- und Ablauf haben.
Die Arbeiten werden vom 15.08.2024 bis 31.10.2024 durchgeführt und sind nach dem § 37 Abs. 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG BW) und § 41 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom Eigentümer und Anliegern der Anlagen zu dulden.
Es ist alles zu unterlassen, was die Durchführung der Unterhaltungsarbeiten erschwert oder unmöglich macht.
Zur Abstimmung oder Klärung von Fragen im Zusammenhang mit der angezeigten Gewässerunterhaltung wenden Sie sich bitte umgehend an die
Stadt Friedrichshafen
Stadtbauamt
Abt. Stadtgrün und Friedhöfe
Charlottenstraße 12
07541 203-4307
Friedrichshafen, 12.06.2024
Erster Bürgermeister
gez. i. V. Fabian Müller
Downloads
Auf dem Laufenden bleiben: Abonnieren Sie einfach unsere News und Sie werden automatisch benachrichtigt.