Neue Polizeiverordnung tritt zum 1. Juli in Kraft
Ziel der neuen Verordnung ist es, die Regelungen zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Grundlage ist das Polizeigesetz Baden-Württemberg, das eine regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls Überarbeitung solcher Regelwerke vorsieht.
Die Änderungen der neuen Polizeiverordnung betreffen vor allem die Konkretisierung bestehender Regelungen. So wird etwa das Füttern von Tauben und Wasservögeln künftig auch „von Straßen aus“ untersagt – bislang galt das Verbot nur „auf Straßen“. Damit wird klargestellt, dass auch das Füttern von der Uferpromenade aus in Richtung See verboten ist.
Außerdem werden Zigarettenkippen nun ausdrücklich als Kleinabfall definiert, der ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Einfach eine Kippe wegschnippen ist damit verboten.
Neu eingefügt wurde außerdem eine Meldepflicht für das Halten gefährlicher Tiere wie Raubtiere oder Riesenschlangen. Die Ortspolizeibehörde der Stadt Friedrichshafen will damit einen Überblick über mögliche Gefahrenquellen im Stadtgebiet erhalten.
An der Uferpromenade wurde das bisherige Badeverbot aufgehoben. Künftig ist das Baden nur noch in der Nähe und entlang der Hafenanlagen verboten. Damit reagiert die Stadt auf den Wunsch nach freiem Zugang zum See und einer verbesserten Aufenthaltsqualität am Bodenseeufer.
Verstöße gegen die neuen Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden, wobei die Höhe des Bußgeldes beispielsweise von der Häufigkeit und der Intensität des Verstoßes abhängt. Bei Erstverstößen muss regelmäßig mit einem Bußgeld von 75 Euro gerechnet werden.
Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de zu finden.