Freitag, 12. Dezember 2025
Kategorie: Bekanntmachungen

Lärmaktionsplans der Stufe 4

Öffentliche Bekanntmachung zur Beschlussfassung des Lärmaktionsplans der Stufe 4 gem. § 47d Abs. 2 und 7 BImSchG

Die Stadt Friedrichshafen ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 4 aufgrund der Verkehrsbelastungen der Bundes- und Landesstraßen von über 8.200 Kfz/24h verpflichtet, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. In Stufe 4 der Lärmaktionsplanung stellt die Stadt Friedrichshafen einen Lärmaktionsplan für alle Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen im Bereich der Bebauung mit einem Verkehrsaufkommen von mindestens 3.000 Kfz/24h. Ausgeschlossen werden dabei Streckenabschnitte, die bereits Teil einer Tem-po-30-Zone innerhalb von Wohngebieten sind oder in Gewerbegebieten verlaufen.

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umwelt hat dem erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplans am 08. April 2025 zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die nach § 47 d Abs. 3 BImSchG erforderliche förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte im Zeitraum vom 30. April 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025.

Der Gemeinderat Friedrichshafen hat am 20. Oktober 2025 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten. Der Lärmaktionsplan wurde im Gremium final beschlossen.

Der beschlossene Lärmaktionsplan liegt im Amt für Stadtplanung und Umwelt, Riedleparkstraße 1 zu den Öffnungszeiten zur Einsicht aus und ist ebenfalls auf der Homepage unter https://www.friedrichshafen.de/buerger-stadt/planen-bauen-umwelt/umwelt-klimaschutz/laerm-schallschutz/laermaktionsplanung/ einsehbar.

Friedrichshafen, den 12.12.2025

gez. Fabian Müller
Erster Bürgermeister

Tag der Bereitstellung: 12.12.2025

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