Ifenstraße: Vorhabenbezogenes BPlanverfahren
Der Gemeinderat hat am 23. Februar 2026 dem Antrag der Firma Prisma, Zentrum für Standort- und Regionalentwicklung GmbH aus Friedrichshafen, auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens mehrheitlich zugestimmt.

Das Verfahren betrifft den im Lageplan abgegrenzten Bereich südlich der Ifenstraße und erfolgt auf Grundlage der vorgelegten Planungskonzeption.
Das Plangebiet liegt zwischen Ifenstraße und Zeppelinstraße, umfasst eine Fläche von rund 1,25 Hektar und ist seit 1976 bebaubar. Der rechtskräftige Bebauungsplan „Änd. Rumpel Ost“ weist dort ein allgemeines Wohngebiet aus. Insgesamt umfasst der Bereich neun Grundstücke bzw. Teilgrundstücke, von denen sich drei im städtischen Eigentum befinden, die übrigen gehören dem Vorhabenträger Prisma. Seit mehreren Jahren besteht hierzu ein Austausch zwischen dem Amt für Stadtplanung und Umwelt und den Eigentümern, mit dem Ziel einer baulichen Entwicklung der Fläche.
Es handelt sich um eine klassische Innenentwicklungsfläche, die auch in der städtischen Studie zur Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen als großflächiges Entwicklungspotenzial benannt ist. Aufgrund der zentrumsnahen Lage eignet sich das Gebiet besonders für eine städtebauliche Entwicklung.
Im Rahmen der bisherigen Planung wurden neue städtebauliche Zielvorgaben formuliert. Dazu zählen ein allgemeines Wohngebiet mit angemessener Dichte, eine maximale Geschossflächenzahl von überwiegend bis zu vier Vollgeschossen, begrünte Flachdächer mit Photovoltaikanlagen, die Integration einer viergruppigen Kindertagesstätte, quartiersbezogene Nutzungen sowie ein klimatisch wirksamer Grünkorridor mit einem Weg in Richtung Bodensee. Zudem ist ein Erschließungskonzept vorgesehen, das auch die Zeppelinstraße einbezieht und eine Entlastung des Parkdrucks in der Ifenstraße ermöglicht.
Auf Grundlage dieser Zielsetzungen wurde ein konkurrierendes städtebauliches Planverfahren mit fünf Teilnehmern durchgeführt. Als Sieger ging der Entwurf des Friedrichshafener Büros Kienzle, Vögele Blasberg GmbH hervor. Dieser sieht im südlichen Bereich des Plangebietes einen schlanken, sechsgeschossigen Baukörper vor. Die Jury hat diesen Ansatz mitgetragen, da er eine geringere städtebauliche Dichte und eine bessere Durchgrünung ermöglicht.
Zur Umsetzung der Planung ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Änd. Rumpel Ost“ erforderlich. Diese soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan erfolgen und sich an den Vorgaben des 8-Punkte-Plans der Stadt Friedrichshafen orientieren. Dazu gehören unter anderem die frühzeitige Information der Gremien und der Bürgerschaft, die Sicherung von Grünflächen, ein ausgewogener Wohnungsmix sowie die Schaffung von gefördertem Wohnraum in Höhe von 25 Prozent der zusätzlichen Geschossfläche gegenüber dem bisherigen Planungsrecht.
Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens sowie der späteren Bebauung und Erschließung trägt der Vorhabenträger. Im nächsten Verfahrensschritt soll ein Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss gefasst werden
Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de zu finden.