Polizeiverordnung zum Seehasenfest
Das Seehasenfest zählt mit rund 150.000 Besucherinnen und Besuchern jährlich zu den größten Kinder- und Heimatfesten Süddeutschlands. Trotz des bisher weitgehend friedlichen Verlaufs will die Stadt mit der neuen Regelung auf gesellschaftliche Entwicklungen reagieren und präventiv gegen Störungen vorgehen.
Die Verordnung enthält klare Regeln für Besucherinnen, Besucher und Festbeschicker. So ist unter anderem das Mitführen von alkoholischen Getränken, Glasflaschen, Tieren oder rollenden Geräten wie Bollerwagen oder Rollern auf dem Festgelände künftig untersagt. Bei den Glasflaschen gelten für Säuglinge und Kleinkinder Ausnahmen, ebenso für Kinderwagen, Rollstühle oder Rollatoren.
Auch der Jugendschutz soll gestärkt werden: Kinder unter 14 Jahren dürfen sich ab 20 Uhr nur noch in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person auf dem Gelände aufhalten. Für Jugendliche unter 18 gilt diese Regel ab Mitternacht.
Der Gemeinderat folgt mit dem Beschluss dem Vorbild anderer Großveranstaltungen, wie dem Cannstatter Volksfest in Stuttgart. Dort haben sich ähnliche Regelungen bewährt.
Verstöße gegen die neue Polizeiverordnung können mit einem Verweis vom Festgelände oder einem Bußgeld geahndet werden. Die Stadt will so ein sicheres und angenehmes Fest für alle gewährleisten.
Weitere Informationen und alle Vorlagen zu den aktuellen öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates und der Ausschüsse sind unter www.sitzungsdienst.friedrichshafen.de zu finden.