Freitag, 09. Januar 2026
Kategorie: Bekanntmachungen

Festsetzung der Grundsteuer 2026

Der Gemeinderat der Stadt Friedrichshafen hat in seiner Sitzung am 18.11.2024 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 300 % und der Grundsteuer B auf 245 % festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2025 ist damit keine Ände­rung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuer­beschei­den für das Kalenderjahr 2026 verzichtet wird. 

Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht ge­än­dert haben, wird deshalb durch diese Öffentliche Bekanntma­chung gemäß § 51 Abs. 3 des Landesgrundsteuergesetzes die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2025 veranlagten Höhe festge­setzt. 

Die Grundsteuer 2026 wird mit den in den zuletzt erteilten Grund­steuerbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen je­weils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2026 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 52 Abs. 1 des Landesgrund­steuergesetzes Gebrauch gemacht haben, wird die Grundsteuer 2026 in einem Betrag am 1. Juli 2026 fällig. Wurden bis zu dieser Be­kanntmachung bereits Grundsteuerbescheide im Kalenderjahr 2025 erteilt, so sind die darin festgesetzten Jahresbeträge zu entrichten.

Sollten die Grundsteuerhebesätze 2026 geändert werden, oder än­dern sich die  Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gemäß § 51 Abs. 2 des Landesgrundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfest­set­zung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechts­wirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann in­nerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Be­kanntmachung zu lau­fen beginnt, durch Widerspruch bei der Stadt Friedrichshafen, Stadt- und Stiftungspflege, Abteilung Steuern angefochten werden.

Friedrichshafen,  05. Januar 2026

Bürgermeisteramt                   

gez. Simon Blümcke
Oberbürgermeister

Der Bekanntmachungswortlaut ist kostenlos während der Sprechzeiten am Empfang im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen einsehbar und kann gegen Kostenerstattung als Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Ausdrucke der öffentlichen Bekanntmachung werden unter Angabe der Bezugsadresse gegen Kostenerstattung zugesandt.

Tag der Bereitstellung: 09.01.2026

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