Besser Rücksicht nehmen – auch im Verkehr
Konflikte und falsches Verhalten im Straßenverkehr gehören leider zum Alltag – und zerren nicht nur an den Nerven, sondern können auch gefährlich sein. Dabei ist die gegenseitige Rücksichtnahme sogar gesetzlich vorgeschrieben.
In Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.“ Und weiter: „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Und natürlich sind neben dieser Grundregel auch alle anderen Regeln der StVO zu berücksichtigen.
Immer wieder gehen bei der Stadt Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über rücksichtsloses und auch falsches Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer ein, wie etwa Radelnde, die auf Gehwegen Fußgänger gefährden oder Autofahrerinnen und Autofahrer, die Radlern die Vorfahrt nehmen oder Fußgängerinnen und Fußgänger, die unvermittelt die Fahrbahn queren. Leider ist diese Entwicklung auch in den Unfallzahlen abzulesen, die einen hohen Anteil an Unfällen unter Beteiligung des Radverkehr ausweisen.
Kommt es durch mangelnde Vorsicht oder fehlende Rücksicht zu einer Behinderung, Gefährdung oder einen Sachschaden, kann ein Bußgeld fällig werden. Extrem rücksichtsloses Verhalten, das zu einer Gefährdung des Straßenverkehrs führt, kann als Straftat gewertet werden und zu Geldstrafen, Punkten oder Führerscheinentzug führen.
Die Straßenverkehrsordnung gibt es online unter www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/