Förderrichtlinien zur finanziellen Förderung von Projekten aus dem „Förderbudget Bürgerschaftliches Engagement“ der Stadt Friedrichshafen
Vorwort
Das freiwillige Engagement ist ein wertvoller Baustein und eine Bereicherung für unsere Gesellschaft. Es ist eine Stütze der Demokratie und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Das Förderbudget Bürgerschaftliches Engagement der Stadt Friedrichshafen, das vom Gemeinderat 2018 beschlossen wurde, ist ein klares Bekenntnis zu Engagement und Ehrenamt. Es fördert und wertschätzt die uneigennützige Beteiligung am Gemeinwesen. Die Konzeption ist so angelegt, dass vorbildliche Vorhaben und vielfältige kreative Projekte aus der Bürgerschaft ermöglicht werden können.
Das Förderbudget Bürgerschaftliches Engagement gliedert sich in zwei Förder-Bausteine: 1. Projektförderung, 2. Unterstützungsleistungen
1. Projektförderung
Wer wird gefördert?
- gemeinnützige Vereine
- Einzelpersonen
- Gruppen/Initiativen, die unabhängig von einer Vereinsstruktur sind (z. B. Nachbarschafts-initiativen)
Deren Engagement muss (überwiegend) ehrenamtlich und freiwillig erfolgen.
Möglich ist eine Kooperation der unabhängigen Antragsteller mit öffentlichen Einrichtungen, zum Beispiel um deren Infrastruktur zu nutzen oder weitere Fördermittel zu akquirieren.
Die Antragstellenden müssen mindestens 14 Jahre alt sein, bei minderjährigen Antragstellenden ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Was wird gefördert?
- Projekte, die gemeinnützig und (überwiegend) ehrenamtlich durchgeführt werden und zur Bereicherung des Gemeinwesens und des Lebens in der Stadt beitragen
- Projekte aus allen Bereichen des Bürgerschaftlichen Engagements und verschiedensten Sparten (z. B. Kunst und Kultur, Natur und Umwelt, Sport und Freizeit, Kinder und Jugend, Senioren, Digitales Engagement, Soziales und weitere)
- Projekte, die einmalig verwirklicht werden oder Projekte, die erstmals verwirklicht werden und auf den Weg gebracht werden sollen (Anschubfinanzierung)
Die Projekte können sich inhaltlich beispielsweise mit folgenden Schwerpunkten auseinandersetzen:
- Förderung der Gemeinschaft/Infrastruktur in Quartier/Stadtteil/Ortschaft/Sozialraum
- Nachhaltigkeit: Umgang mit Ressourcen, Belange zukünftiger Generationen, Umweltschutz
- Integration von Menschen mit Migrationshintergrund
- Inklusion – Konzeptionen zur Beteiligung von Menschen mit Beeinträchtigung
- Bestimmten Lebenslagen, z. B. Kinder und Jugend, Senioren, …
- Förderung des Engagements und Stärkung der Gemeinwesenverantwortung
Die Projekte müssen sich klar abheben vom bestehenden, alltäglichen Programm/Angebot eines Vereins/Gruppe.
Die Projektideen sind in und für Friedrichshafen zu realisieren. Für Projekte über die Stadtgrenze hinaus müssen entsprechend weitere Geldgeber nachgewiesen werden, der Schwerpunkt sollte jedoch in Friedrichshafen sein.
Bei Veranstaltungen muss der ehrenamtliche Projektcharakter und Inhalt deutlich überwiegen gegenüber Geselligkeit, Verzehr usw. (Projektziel klar definiert).
Was ist von einer Förderung ausgeschlossen?
- die Förderung bereits vorhandener Projekte (keine Doppelstrukturen/-angebote)
- Projekte, die bereits begonnen haben
- institutionelle Förderungen und Dauerförderungen
- Projekte, die bereits von der Stiftung oder der Stadt eine Projektförderung für das zur Förderung beantragte Projekt erhalten. Hinweis: Jährliche oder regelmäßige Förderungen von Seiten der Stiftung oder der Stadt, für z.B. Mietkosten, sind kein Förderausschluss. Es können dennoch Mittel aus dem Engagement-Förderbudget für ein Projekt beantragt werden.
- Projekte, die unmittelbar kommerzielle Ziele verfolgen oder unterstützen
- Projekte, die Ziele verfolgen, die unmittelbar auf die in der Gemeindeordnung verfassten Rechte und Pflichten des Gemeinderats bzw. des Oberbürgermeisters und der Verwaltung wirken
- Projekte, die parteipolitischen Zwecken dienen
- Projekte von Antragstellenden mit vormaligen oder aktuellen Antragsverfahren mit der Stadt/Stiftung, die noch offen/ungeklärt und nicht abgeschlossen sind (korrekte Abwicklung ausstehend)
Welche Kosten sind förderfähig?
- Sach- und Dienstleisterkosten gegen Beleg
Hinweise:
Ausgeschlossen ist die Bezahlung von Übungsleiter-/Ehrenamtspauschalen.
Nach Möglichkeit ist auf lokale Dienstleister zurückzugreifen.
Ausgeschlossen ist die Vergabe von Aufträgen an nahe Verwandte der Antragstellenden und Mitglieder des Vorstandes.
Ausgeschlossen sind Auslandsrechnungen (außer mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Beauftragten für Bürgerschaftliches Engagement).
In welcher Höhe wird gefördert?
Höchstbetrag für eine Projektförderung: 10.000 €. Für die Fortführung eines Projekts kann einmalig nach der ersten Förderung eine zweite Förderung (weitere max. 10.000 €) beantragt werden im Folgejahr oder auch später.
2. Unterstützungsleistungen
Mit diesem Baustein soll Führung und Organisation in Vereinen/Gruppen/Initiativen gefördert sowie die Anerkennungskultur gestärkt werden.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine sowie Gruppen oder Initiativen mit Sitz in Friedrichshafen, die überwiegend in Friedrichshafen wirken.
Deren Engagement muss (überwiegend) ehrenamtlich und freiwillig erfolgen.
Die Antragstellenden müssen mindestens 14 Jahre alt sein, bei minderjährigen Antragstellenden ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten notwendig.
Was wird gefördert?
- Maßnahmen zur Weiterentwicklung eines Vereins/einer Gruppe/einer Initiative, z. B. für
- Öffentlichkeitsarbeit, z. B.
- Erstellung oder Überarbeitung der Homepage
- Flyer Kampagne zur Mitgliedergewinnung
- Beratungsleistungen Vereinsmanagement, z. B.
- Beratungsleistungen zum Vereinsrecht, z. B. Datenschutz, Gemeinnützigkeit, Steuerrecht, etc.
Hinweis: in der Regel nur die Erstberatung - Beratungsleistungen zur Vereinsgründung
- Beratungsleistungen zum Vereinsrecht, z. B. Datenschutz, Gemeinnützigkeit, Steuerrecht, etc.
- Fortbildungs-/Tagungskosten, Coaching, Supervision
- Öffentlichkeitsarbeit, z. B.
- Besondere Anerkennungsaktionen
In welcher Höhe wird gefördert?
Höchstbetrag für eine Unterstützungsleistung: 5.000 €.
Ist eine erneute Antragstellung auf Unterstützungsleistung möglich?
Eine erneute Antragstellung auf Unterstützungsleistung durch einen Zuwendungsempfänger kann frühestens drei Jahre nach Bewilligung einer Unterstützungsleistung (ab Datum der Bewilligung) erfolgen. Ein Anspruch besteht nicht. Projektanträge sind von dieser Regelung nicht betroffen.
3. Allgemeine Hinweise zu Projektförderungen und Unterstützungsleistungen
Wie sind die Antragsfristen?
Anträge unter 3.500 € können ganzjährig eingereicht werden.
Die Fristen für Anträge über 3.500 € können dem Internet entnommen werden.
Wohin wird der Antrag gesendet?
Stadt Friedrichshafen
Amt für Gesellschaft, Bildung und Soziales
Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen
E-Mail: engagement@friedrichshafen.de
Wer entscheidet über die Anträge?
Anträge bis max. 3.500 € können unterjährig eingereicht werden. Die Entscheidung erfolgt durch die bzw. den Beauftragten für Bürgerschaftliches Engagement.
Anträge über 3.500 € werden durch das Komitee „Förderbudget Bürgerschaftliches Engagement“ entschieden. Dieses tagt zweimal im Jahr und setzt sich aus Vertretern des Gemeinderats, des Jugendparlaments, der Bürgerschaft, der Wissenschaft und der Verwaltung zusammen.
Freiwilligkeitsleistung/Fördervorbehalt
Die Stadt Friedrichshafen stellt ein Budget zur Projektförderung und finanziellen Unterstützung des ehrenamtlichen und freiwilligen Engagements aus dem städtischen Haushalt bereit. Die Mittel werden als Freiwilligkeitsleistung soweit und solange verfügbar entsprechend dieser Förderrichtlinien vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Stand: 23.06.2025
Stadt Friedrichshafen
Amt für Gesellschaft, Bildung und Soziales
Adenauerplatz 1
88045 Friedrichshafen