Veranstaltungsleitlinien (Anlage) Flächenprofil Uferpromenade

Flächenprofil: Uferpromenade

Städtebauliches Umfeld

Die Friedrichshafener Uferpromenade zählt zu den schönsten und längsten Promenaden am Bodensee. Von der Rotachmündung bis zum Schloss bietet sich ein faszinierender Rundblick auf den See und die Alpen. Dieser Platz am See mit gemütlichen Straßencafés und Aussicht auf den glitzernden See ist ein Wohlfühlort. Vom Hafen legen die Schiffe der „Weißen Flotte“, der Katamaran und die Fähre ab und nehmen Sie mit auf eine entspannte Schiffsfahrt und im Zeppelin Museum ist die weltweit größte Sammlung zur Luftschifffahrt ausgestellt. Vom 22m hohen Aussichtsturm an der Hafenmole bietet sich ein grenzenloser Ausblick und am Gondelhafen laden Tret-, Ruder- und Motorboote auf eine spontane Seefahrt ein.

Für Veranstaltungen kann der Bereich ab dem Parkhaus am See (Gondelhafen) bis zum Graf-Zeppelin-Haus genutzt werden.

Technische Angaben

Fläche 8.691 m² nutzbare Fläche (10.357 m² Gesamtfläche)
Belastbarkeit

Für die Anfahrt im Bereich Parkhaus am See ist zu beachten, dass sich ein Teil der Tiefgarage unterhalb der Karlstraße (auf Höhe des „Antonius Cafè“) befindet.

Die zulässigen Belastungswerte betragen: Gesamtlast- 120KN, Radlast- 20KN, Punktlast (0,2m*0,2m)- 20KN.

Im Vorfeld einer Befahrung/ Belegung ist eine Abklärung mit dem Stadtbauamt erforderlich.

Anschlüsse

Strom



 

Wasser

 

Abwasser

 

5 Marktschränke (alles Festplatzverteiler) (Marktschrank M4 darf nicht offen bleiben wegen NH Sicherungsleisten im Marktschrank, deshalb mobiler Marktschrank notwendig)

Ein fester Wasseranschluss ist nicht vorhanden, kann bei Bedarf aber installiert werden.


Der Ablauf des Abwassers wird im Einzelfall nach Art und Bedarf der Veranstaltung geplant.

Die Abrechnung aller Anschlüsse erfolgt direkt mit Stadtwerk am See GmbH & Co. KG

Feuerwehrzufahrten Die Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten und können dem Geländeplan entnommen werden.
Auf-/Abbauzeiten 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr, 18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Nachtabbaugenehmigungen werden in Friedrichshafen nur in Ausnahmefällen erteilt.
Öffentl. Toiletten Öffentliche Toiletten befinden sich direkt am Romanshorner Platz (ZOB)
Geöffnet von 6.00 – 22.00 Uhr täglich
Ausstattung: D/H/Urinal/
Barrierefrei: Ja
Lärmschutz

Musikdarbietungen sind bis maximal 22.00 Uhr, im Einzelfall, mit verminderter Lautstärke, bis 23.00 Uhr möglich. Die lärmschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Freizeitlärmrichtlinie Baden-Württemberg, sind einzuhalten.

Ausschankende: wird im Einzelfall nach Art und Dauer der Veranstaltung entschieden. Bei CD-Musikübertragung ist Punktbeschallung zu gewährleisten.

Grünfläche Die Wiesenflächen entlang der Promenade können aus Gründen des Grün- und Baumschutzes bei Veranstaltungen in der Regel nicht mitbenutzt werden.

Sonstiges:

  • Für Musikdarbietungen steht unter anderem eine Konzertmuschel zur Verfügung.
  • Auf die Gastronomie, die Außenflächen auf dem Gelände betreibt, ist Rücksicht zu nehmen.
  • Gültige erteilte Sondernutzungserlaubnisse für Warenausstellungen, gastronomische Nutzungen, etc. behalten auch während der Veranstaltung ihre Gültigkeit und sind von Veranstalter zu beachten und adäquat zu integrieren.
  • Die Zufahrt erfolgt über die Schanzstraße oder Friedrichstraße.
  • Während des Seehasenfestes und dem Kulturufer ist die Fläche belegt und steht nicht für Veranstaltungen zur Verfügung.