Instrumentenversicherung Musikschule

Instrumentenversicherung Städtische Musikschule

Instrumentenversicherung

Für die schuleigenen Instrumente der Städtischen Musikschule Friedrichshafen besteht bei der Transatlantischen Sachversicherungs-Aktiengesellschaft eine Instrumentenversicherung.

Im Rahmen dieser Versicherung können auf Wunsch auch die in Privatbesitz eines Schülers der Städt. Musikschule Friedrichshafen befindlichen Instrumente mitversichert werden.

Die Versicherung dieser in Schülereigentum befindlichen Instrumente läuft über die Städt. Musikschule und schützt sowohl Instrumente als auch Zubehör:

  • gegen Beschädigung oder Verlust, insbesondere Schäden durch Transport, Transportmittelunfall, Diebstahl, Abhandenkommen, Veruntreuung, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, Vertauschen, Liegenlassen, Brand, Blitz, Explosion, Wasser und elementare Ereignisse,
  • innerhalb ganz Europa sowie USA und Kanada,
  • ununterbrochen während der Zeit, in der die Instrumente sich im Gebrauch, auf dem Transport oder in zeitweiser Ruhe befinden.

Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grobfahrlässig bzw. Familienangehörige mut- oder böswillig herbeigeführt haben, bei Verletzung der Sorgfaltspflicht, Schäden, die unmittelbar oder mittelbar auf Mängel zurückzuführen sind, die bereits bei Versicherungsabschluß vorhanden waren, außerdem Schäden, entstanden durch Abnutzung oder Entwertung, sowie Schäden zufolge von Aufruhr, Plünderung, Krieg und Atomenergie. Ebenfalls nicht versichert ist Diebstahl oder Abhandenkommen aus Fahrzeugen in der Zeit zwischen 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr früh.

Die jährliche Versicherungsprämie beträgt 1,1 % zuzüglich der jeweils gültigen Versicherungssteuer, vom Zeitwert des zu versichernden Instrumentes und dessen Zubehör, jedoch mindestens € 10,-- pro Jahr und wird von der Musikschule in Rechnung gestellt.

Die Versicherung tritt mit Rechnungsstellung in Kraft. Sie verlängert sich jeweils automatisch von Kalenderjahr zu Kalenderjahr, bis zum Ausscheiden des Schülers aus der Musikschule oder einer schriftlichen Kündigung dieser Versicherung, unter Einhaltung einer 1monatigen Kündigungsfrist zum Ende des Kalenderjahres.

Die vollständigen Versicherungsbedingungen können bei der Geschäftsstelle der Musikschule eingesehen werden.

Die Anmeldung zur Versicherung hat schriftlich, mittels des Formulars "Anmeldung zur Instrumentenversicherung", zu erfolgen.