Vormundschaft und rechtliche Betreuung
Menschen, die sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbstständig kümmern können, benötigen eine Vertretung.
Die Interessen solcher Erwachsener nimmt ein rechtlicher Betreuer wahr, wenn deren Angelegenheiten nicht anderweitig - vor allem durch eine vorsorgebevollmächtigte Person - besorgt werden können.
Das Gericht bestellt einen Vormund zum Beispiel
- für Minderjährige ohne lebenden Elternteil oder
- wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen wurde.
- Kapitel "Pflegeeltern"
- Broschüren
Weitere Informationen zum Thema Vormundschaft und rechtliche Betreuung
- Auswahl und Aufgaben der Betreuungsperson
- Beginn der Vormundschaft
- Ende der Vormundschaft
- Finanzielle Entschädigung - Vormund und Betreuer
- Folgen der Betreuung
- Rechte und Pflichten des Vormundes
- Rechtliche Betreuung
- Voraussetzungen der Betreuung
- Vorsorgemöglichkeit zur Vormundschaft
- Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung
Zugehörige Dienstleistungen
- Aufwendungsersatz für einen Vormund beantragen
- Beistand für das Gerichtsverfahren zur Vormundbestellung bestimmen
- Rechtliche Betreuung - Aufwendungsersatz beantragen
- Rechtliche Betreuung - Bestellung beantragen
- Verein als Vormund - Erlaubnis beantragen
- Vergütung als Berufsvormund oder Berufsbetreuer beantragen
- Vormund bestellen
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren lassen