Hallen – Benutzungsentgelte: Bürgersaal Ettenkirch
Benutzungsentgelte Bürgersaal Ettenkirch
Gültig ab 01.01.2026
| Bürgersaal | Steuerliche Behandlung | Netto | Brutto (19 % USt) |
| Raummiete ohne Bestuhlung (Grundmiete) | Umsatzsteuerfrei | 150,00 Euro | 150,00 Euro |
| Tisch-/Reihenbestuhlung | Umsatzsteuerpflichtig | 40,00 Euro | 47,60 Euro |
| Benutzung Beamer | Umsatzsteuerpflichtig | 20,00 Euro | 23,80 Euro |
| Auf- und Abstuhlen durchden Pächter (Abrechnungdurch Pächter) | Umsatzsteuerpflichtig | 70,00 Euro | 83,30 Euro |
| Umsatzpacht des Pächters1 | Umsatzsteuerpflichtig | 10 % |
1 Bei Bewirtung ist die Umsatzpacht vom Pächter an die Ortsverwaltung zu zahlen.
Alle Entgelte gelten pro Veranstaltungstag.
Im Benutzungsentgelt sind die Verbräuche von Wasser, Strom sowie ggf. Heizung enthalten. Sämtliche Entgelte werden von der Ortsverwaltung Ettenkirch nach der Veranstaltung, entsprechend der tatsächlichen Nutzung, in Rechnung gestellt (davon ausgenommene Kosten für Auf-/Abstuhlen). Zahlungspflichtiger ist der Veranstalter.
Ist eine Nachreinigung durch ein Reinigungsunternehmen erforderlich, wird diese zusätzlich in Rechnung gestellt.
Im Übrigen gelten die Richtlinien für die Überlassung von städtischen Hallen und Sälen an örtliche Vereine. Ortsansässige Vereine, welche keine Förderung nach den jeweiligen städtischen Richtlinien erhalten, bekommen eine Ermäßigung in Höhe von einem Drittel der oben genannten Grundmiete.