Hallen – Benutzungsentgelte: Brunnisachhalle

Benutzungsentgelte Brunnisachhalle

ab 1.1.2026

1. Halle mit Bestuhlung
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16. Zahlungspflichtiger ist der Veranstalter. Bei Bewirtung ist die Umsatzpacht vom Pächter an die Ortsverwaltung zu zahlen.

15. Die Kosten für das Auf-und Abstuhlen, für den Auf- und Abbau der Bühne sowie für das Auslegen und Aufräumen der Bodenabdeckung in städt. Regie sind auch dann zu entrichten, wenn die Räumlichkeiten nach den Richtlinien für die Überlassung von städt. Hallen, Sälen an örtliche Vereine kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

14. Pro Veranstaltungstag wird eine Pauschale für Strom und Müll i.H.v. 35,00 EUR (umsatzsteuerfrei) berechnet.

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