Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular im Internet anbieten, steht Ihnen das Formular auf den Seiten "Landesrecht BW Bürgerservice" zur Verfügung.
Denkmalschutz - Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz