Veranstaltungsleitlinien (Anlage) Flächenprofil Buchhornplatz

Flächenprofil: Buchhornplatz

Städtebauliches Umfeld

Der Buchhornplatz befindet sich inmitten der Fußgängerzone in Friedrichshafen. Der Buchhornplatz erstreckt sich von der Ecke City Tower hinunter bis zum Hafen.

Technische Angaben

Fläche 5.093 m² nutzbare Fläche (6.895 m² Gesamtfläche)
Belastbarkeit Keine Einschränkungen bekannt.

Anschlüsse

Strom



Wasser


Abwasser

 

10 Unterflurverteiler; davon 4 Große (1x63A, 2x32A, 2x16A, 6xSchuko) und 6 Kleine (2x32A, 1x16A, 8xSchuko)

Ein fester Wasseranschluss ist nicht vorhanden, kann bei Bedarf aber installiert werden.

Der Ablauf des Abwassers wird im Einzelfall nach Art und Bedarf der Veranstaltung nach Rücksprache durch die Stadt Friedrichshafen zugewiesen.

Die Abrechnung aller Anschlüsse erfolgt direkt mit Stadtwerk am See GmbH & Co. KG

Feuerwehrzufahrten Die Feuerwehrzufahrten sind freizuhalten und können dem Geländeplan entnommen werden.
Auf-/Abbauzeiten In der Regel 6
6.00 Uhr bis 11.00 Uhr,
18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Nachtabbaugenehmigungen werden in Friedrichshafen nur in Ausnahmefällen erteilt.
Öffentl. Toiletten Öffentliche Toiletten befinden sich ca. 100 Meter entfernt in der Wilhelmstraße neben Speth Foto Video GmbH und auf dem Romanshorner Platz beim Busbahnhof.
Geöffnet von 6.00 – 22.00 Uhr täglich
Ausstattung: D/H/Urinal/Wickeltisch
Barrierefrei: ja
Lärmschutz

Musikdarbietungen sind bis maximal 22.00 Uhr, im Einzelfall, mit verminderter Lautstärke, bis 23.00 Uhr möglich. Die lärmschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Freizeitlärmrichtlinie Baden-Württemberg, sind einzuhalten.

Ausschankende: wird im Einzelfall nach Art und Dauer der Veranstaltung entschieden. Bei CD-Musikübertragung ist Punktbeschallung zu gewährleisten.

Sonstiges:

  • Auf die Gastronomie, die Außenflächen auf dem Gelände betreibt, ist Rücksicht zu nehmen.
  • In der Vorweihnachtszeit ist der Platz durch den Weihnachtsmarkt belegt und steht nicht für Veranstaltungen zur Verfügung.
  • Gültige erteilte Sondernutzungserlaubnisse für Warenausstellungen, gastronomische Nutzungen, etc. behalten auch während der Veranstaltung ihre Gültigkeit und sind von Veranstalter zu beachten und adäquat zu integrieren.
  • Die Zufahrt erfolgt über die Karlstraße oder Friedrichstraße.