Geschäftsordnung Seniorenbeirat

Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Friedrichshafen

Präambel

Der Seniorenbeirat ist Mittler zwischen den Wünschen und Bedarfen der Zielgruppe einerseits, der Stadtverwaltung und anderer öffentlicher Einrichtungen sowie privater Dienstleister andererseits. Der Seniorenbeirat arbeitet unabhängig, ist parteipolitisch sowie konfessionell neutral. Er versteht sich als Partner der ortsansässigen Einwohnern und Einwohnerinnen und bringt deren Interessen, Bedürfnisse und Erfahrungen in den kommunalen Entscheidungsprozess ein. Er hat einen beratenden Charakter für den jeweiligen zuständigen Ausschuss des Gemeinderates.  

Der Seniorenbeirat hat seinen Sitz im Seniorentreff “Haus Sonnenuhr“, Paulinenstraße 2, 88046 Friedrichshafen.

1. Geschäftsführung und Zusammensetzung

Die Geschäftsführung liegt bei der/dem Beauftragten für Senioren. Sie/er leitet die Beiratssitzungen, welche quartalsweise – mindestens drei Mal im Jahr – stattfinden.

Der Seniorenbeirat setzt sich wie folgt zusammen:

  • 10 Einwohner*innen
  • 3 Einwohner*innen oder Delegierte aus den Ortschaften
  • 3 Gemeinderät*innen
  • Beauftragte/r für Senioren sowie gegebenenfalls weitere Vertreter*innen des Fachamtes

Alle Mitglieder des Seniorenbeirates sind gleichberechtigt und stimmberechtigt.
Die/der Beauftragte für und Senioren sowie weitere Vertreter*innen des Fachamtes verfügen über eine gemeinsame Stimme.

Der Seniorenbeirat kann bei Bedarf Personen aus den jeweiligen Fachbereichen als beratende Mitglieder zu den Sitzungen einladen, um die Meinungsbildung und Meinungsfindung des Seniorenbeirates bei Sachthemen zu unterstützen.

Der Seniorenbeirat hat die Möglichkeit zusätzlich Projektgruppen zu bilden, deren Ergebnisse und Meinungen in den regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Seniorenbeirates beraten und entschieden werden.

2. Inhalte

Der Seniorenbeirat befasst sich u.a. mit folgenden Aufgaben und Themen:

  • Bedarfs- und zielgruppengerechte Stadtentwicklung für ältere Menschen und Familien
  • Beratung und Begleitung der Themen Wohnen im Alter und Gestaltung des
  • Lebensraums in der Stadt/in den Quartieren
  • Freizeit, Bildung und Kultur
  • Sozialwesen und Gesundheit


3. Bekanntmachung

Die Bekanntmachung zur Zusammensetzung des Seniorenbeirates erfolgt u.a. über die öffentlichen Medien und wird mindestens 12 Wochen zuvor angekündigt und aktiv beworben.

Zu dem Zeitpunkt in Friedrichshafen gemeldete Einwohner*innen können sich für den Seniorenbeirat bewerben und werden im Rahmen von Bewerbungsgesprächen durch Vertreter*innen des Fachamtes ausgewählt.

Die Amtszeit der ausgewählten Mitglieder beträgt drei Jahre und ist ehrenamtlich.

Legt ein Mitglied sein Amt aus wichtigen Gründen nieder, rückt nach Möglichkeit ein/e Einwohner*in nach, die/der sich ursprünglich beworben hat und zunächst nicht berücksichtigt werden konnte.

4. Inkrafttreten

Vorstehende Geschäftsordnung wird vom Gemeinderat am 14.12.2020 beschlossen und tritt danach in Kraft.