Ausfall von Onlineanträgen
Aktuell können viele Onlineprozesse auf der landesweiten Service-Plattvorm service-bw.de nicht genutzt werden. Davon betroffen sind auch zahlreiche Online-Anträge, die auf unserer Website zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die in der Dienstleistung unter „Zuständigkeit“ angegebene Dienststelle.Mehr
Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.
Höhe:
1.700 Euro je Kind
Art:
- Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
- einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
Onlineantrag & Formulare
Zuständigkeit
L-Bank - Familienförderung
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
Tel. 0800 6645 471 gebührenfrei
Fax 0721 / 150-3191
familienfoerderung@l-bank.de
Informationen & Öffnungszeiten
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
- Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.
Ablauf
Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen. Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.
Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.
Fristen
innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder
Erforderliche Unterlagen
Geburtsurkunden der Kinder
Kosten
keine
Rechtsgrundlage
- § 23 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- § 44 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)
- Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 26. Juli 2017 (VwV - Mehrlinge)
- §§ 48 - 49a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)
Freigabevermerk
Stand: 10.06.2021
Verantwortlich: Sozialministerium Baden-Württemberg